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BGH: Stornierung von Flugbuchungen kann ausgeschlossen werden

Archivmeldung vom 20.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Fluggesellschaft müssen ihren Passagieren bei Stornierung nicht den vollen Flugpreis zurückerstatten - wenn es eine entsprechende vertragliche Regelung gibt. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag (Urteil vom 20. März 2018 - X ZR 25/17).

Im konkreten Fall hatten die Kläger von der Lufthansa die Erstattung des gezahlten Flugpreises verlangt, obwohl die Bedingungen folgenden Satz enthielten: "Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich". Die Kläger waren der Ansicht, dass eine solche Regelung ungültig sei. Hätten die Richter dies auch so gesehen, wäre das Geschäftsmodell vieler Airlines infrage gestellt worden. Doch schon das Amtsgericht und das Landgericht Köln hatten der Lufthansa in den Vorinstanzen Recht gegeben und die Vertragsfreiheit gestärkt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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