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EuGH-Urteil: Mehr als 90% aller deutschen Autokreditverträge seit 2010 fehlerhaft

Archivmeldung vom 09.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Von Stefan64 - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, Link

Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09. September 2021 (C-33/20, C-155/20 und C-187/20) steht fest, dass deutsche Autokreditverträge selbst viele Jahre nach Vertragsabschluss noch immer wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen über den sog. Widerrufsjoker rückabgewickelt werden können.

In Deutschland führt der Widerruf des Finanzierungsvertrags mit zum Beispiel der Volkswagen Bank GmbH im Regelfall nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über den finanzierten Pkw. Wirtschaftlich führt diese Rückabwicklung beider Verträge zu einem Zugewinn für den Verbraucher, der typischerweise im vierstelligen Bereich liegt.

"Als Faustformel kann man sagen, dass es für Verbraucher um Beträge geht, die sich auf ca. 20 bis 25 % bezogen auf den jeweiligen Fahrzeugkaufpreis belaufen können", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Nicht zuletzt Dieselskandal-Geschädigte sollten ihre aus dem neuen EuGH-Urteil erwachsenen Rechte jetzt nutzen."

Jedoch sollten sich Verbraucher vor Erklärung des Widerrufs anwaltlich über die Einzelheiten des Widerrufsjokers beraten lassen. Eine solche Beratung bietet HAHN Rechtsanwälte derzeit kostenfrei an. Insbesondere erfährt der Verbraucher, was ihm der Widerrufsjoker bzw. die Rückabwicklungen von Darlehensvertrag und Kaufvertrag unter dem Strich einbringt. Fehler in Vertragsunterlagen hat HAHN Rechtsanwälte unter anderem in den Formularen der Volkswagen Bank GmbH, der BMW Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG und der Mercedes-Benz Bank AG gefunden.

Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)

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