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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Homosexuellen

Archivmeldung vom 17.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Eheleuten im Erbrecht für verfassungswidrig erklärt. Die Schlechterstellung homosexueller Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz sei nicht vereinbar mit dem in Artikel drei des Grundgesetzes verankerten Gleichheitssatzes, hieß es im Grundsatzbeschluss.

Vorangegangen waren dem Urteil zwei Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau, deren jeweiliger Lebenspartner 2001 beziehungsweise 2002 verstorben war. In beiden Fällen hatte das Finanzamt die Erbschaftssteuer nach dem Steuersatz der Klasse III festgelegt und den niedrigsten Freibetrag gewährt. Nach einem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht geplant. Allerdings muss noch bis Ende des Jahres eine verfassungsmäßige und rückwirkende Regelung für vorangegangene Fälle zwischen 2001 und 2008 gefunden werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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