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Kennzeichen können bundesweit mitgenommen werden

Archivmeldung vom 18.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: http://pixabay.com/de/auto-mercedes-78738/
Bild: http://pixabay.com/de/auto-mercedes-78738/

Was innerhalb einiger Bundesländer schon gilt, soll ab 2015 nun für ganz Deutschland veranlasst werden. Der Bundesrat genehmigte eine Verordnung, wonach ein Wechsel des Nummernschildes bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk nicht mehr nötig ist.

Es gibt viele Gründe, weswegen der Fahrer sein Kennzeichen wechseln muss, beispielsweise bei einem Diebstahl der Schilder oder einem Umzug. Damit wird das Auto der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zugeteilt und der Fahrzeughalter eindeutig identifiziert. Die Kosten für eine Umkennzeichnung betragen etwa 50 Euro beim zulässigen Amt und circa 25 Euro für das neue Autoschild. Ab 01. Januar 2015 entfällt diese Umkennzeichnungspflicht bei einem Umzug in ein anderes Zulassungsgebiet. Wer also von München nach Duisburg umzieht, kann sein bayrisches Heimat-Kennzeichen behalten.

Viele Autofahrer werden profitieren

Einige Bundesländer haben von dieser Methode bereits Gebrauch gemacht. Wer innerhalb der Grenzen umzieht, kann in bestimmten Ländern sein Nummernschild behalten. Zum Beispiel wird die Ermächtigung in Sachsen oder Thüringen nur bei gleichbleibenden Haltern in Anspruch genommen. In Schleswig-Holstein gilt die Berechtigung zur Mitnahme des Nummernschildes ohne Einschränkungen. So muss ein Kieler, der nach Lübeck umzieht, kein neues Nummernschild beantragen, selbst wenn der Halter wechselt. Im Saarland ist die Umkennzeichnung jedoch immer noch Pflicht. Jährlich sind etwa 60.000 Deutsche von einem Umzug in eine neue Region und einer Umkennzeichnung betroffen. Mit der neuen Verordnung sparen die Fahrer die Kosten für ein neues Nummernschild und die Nerven für die Behördengänge. Indes plant das Bundeskabinett die Mitnahme des Nummernschildes, wenn ein Fahrzeug in ein anderes Bundesland verkauft wird.

Möglichkeit der Online-Ummeldung

Wer sein Nummernschild trotz der Verordnung gerne der neuen Region anpassen möchte, muss dies nicht in der zuständigen Zulassungsbehörde veranlassen. Mit dem Beginn von 2015 soll es möglich sein, den Wagen online beim Kraftfahrt-Bundesamt umzumelden. Dies soll mithilfe von Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein sowie dem neuen Personalausweis ermöglicht werden.

Was ändert sich bei der Kfz-Versicherung?

Die Versicherungstarife ändern sich beim Kennzeichenwechsel, wenn der Halter in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht. Die unterschiedlichen Regionen haben verschiedene Schadensklassen und somit ändern sich die Kosten für die Police. Die neue Verordnung besagt Folgendes für die Autoversicherung: Auf den Zulassungspapieren ist der aktuelle Wohnort des Fahrzeughalters eingetragen. Das heißt, dass die Versicherungsprämie sich weiterhin nach dem Wohnort des Versicherten richtet. Die jeweiligen Beitragsberechnungen basieren auf Statistiken der Versicherer, in denen die Häufigkeit von Schadensfällen in den unterschiedlichen Zulassungsbezirken erfasst wird. Wer sich genauer über mögliche Kfz-Versicherungen informieren möchte, besucht http://www.preisvergleich.de/versicherungen/kfz-versicherung.

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