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Bußgeld für barfuß Autofahren?

Archivmeldung vom 25.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die heißen Temperaturen verleiten manchen Autofahrer zu leichtsinnigem Verhalten. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) fahren viele barfuß, mit Pantoffeln, Badeschlappen oder sonst hinten offenen Schuhen, was im Fall einer Gefahrenbremsung verhängnisvoll sein kann. Immerhin besteht die Gefahr des Abrutschens vom Pedal.

Außerdem ist es ohne Schuhe schwierig, den zum Bremsen erforderlichen Pedaldruck herzustellen. Allerdings haben verschiedene Gerichte entschieden, dass solches Verhalten nur dann mit Bußgeld geahndet werden kann, wenn es zu einem Unfall geführt hat.

Spärliche Oberbekleidung bei offenem Fenster, Cabriofahren ohne Kopfbedeckung und ähnliches können bei ausgedehnten Fahrten zu Erkältungen, steifem Nacken oder Sonnenstich führen. Das sind Erfahrungen, die unangenehm sind, jedoch andere in der Regel nicht schädigen.

Bei ungeeignetem Schuhwerk sieht das hingegen anders aus. Obwohl das - anders als vielfach in der Presse zu lesen - rechtlich nicht direkt zu beanstanden ist, und noch nicht den Tatbestand des "ungeeigneten Fahrzeugführers" nach der Straßenverkehrsordnung ergibt, ist solch ein Verhalten dennoch mit den Pflichten eines sorgfältigen Autofahrers unvereinbar. So kann sich bei einem Unfall aus einem sonst sanktionsfreien Verhalten schnell auch ein mit Bußgeld oder Geldstrafe bewehrter Sachverhalt ergeben - ganz abgesehen von der zivilrechtlichen Verantwortung.

Quelle: Pressemitteilung Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS)

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