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Auch ohne Fahrradhelm voller Schadenersatz

Archivmeldung vom 17.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Fahrradfahrer haben bei Unfällen, die sie nicht selbst verschuldet haben, auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Geklagt hatte eine Radfahrerin aus Schleswig-Holstein, die im Jahr 2011 bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt wurde. Eine Autofahrerin, die am Straßenrand geparkt hatte, hatte die Autotür unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin geöffnet, die gegen die Tür prallte und zu Boden stürzte.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte der Radfahrerin eine Mitschuld von 20 Prozent gegeben, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte, wodurch die Frau weniger Schadenersatz erhalten sollte. Diese Entscheidung hob der BGH mit seinem Urteil nun auf.

"Fahrradhelm-Urteil": Radfahren kann auch ohne Helmpflicht sicherer werden

Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die Entschädigungsansprüche eines Radfahrers nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht allein deshalb zu kürzen sind, weil dieser keinen Helm trug, beurteilte der ADAC positiv. Damit schließt sich das höchste Zivilgericht der bisher überwiegenden Meinung der Gerichte an und lehnt die gegenteilige Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig ab. Dadurch ist sichergestellt, dass ein Radfahrer für die Folgen eines unverschuldeten Unfalls in voller Höhe von der Versicherung des Verursachers entschädigt wird.

Der Club sieht in diesem Urteil keinen Rückschritt in Sachen Verkehrssicherheit: Denn die Erstattung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ist losgelöst von der Vermeidung von Unfällen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Wie der hier zugrunde liegende Unfall (Zusammenstoß mit einer öffnenden Autotüre) zeigt, birgt gerade der städtische Verkehr für Radfahrer erhebliche Gefahren. Diese können durch das Tragen eines Fahrradhelms vermieden oder zumindest gemindert werden. Nicht nur sportlich ambitionierte Fahrer und Kinder, sondern alle Radfahrer sollten auch auf kurzen Strecken im eigenen Interesse einen Helm tragen, auch ohne rechtliche Verpflichtung.

Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer weiter zu erhöhen, appelliert der ADAC an die Kommunen, für sichere Radverkehrsanlagen zu sorgen. Dazu gehören ausreichend breite Radwege und gute Sichtverhältnisse an Knotenpunkten oder Einmündungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / ADAC (ots)

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