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Versicherung zahlt auch, wenn vereinbarte Konditionen verletzt werden

Archivmeldung vom 27.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

„Versicherungsnehmer glauben oft, bei einem Schadensfall außerhalb der vereinbarten Konditionen kein Geld zu bekommen. Das ist ein Irrtum.

Versicherungsschutz besteht immer.“ erklärt Versicherungsexpertin Daniela Müller vom Verbraucherportal geld.de. „Die Konsequenz für den Versicherungsnehmer ist lediglich, dass man den gegenüber regulären Tarifen eingesparten Betrag rückwirkend für ein Versicherungsjahr nachzahlen muss.“

Beim so genannten ‚Partnerrabatt’ glauben Kfz-Halter, dass nur sie und ihr Partner versichert sind. Doch auch wenn ein anderer Fahrer einen Unfall baut, haftet die Versicherung. Beim ‚Garagenrabatt’ verpflichtet sich der Versicherungsnehmer sein Auto in der Garage zu parken. Falls der Kfz-Halter es trotzdem auf der Straße abstellt und ein Schadensfall auftritt, kommt die Versicherung dafür auf. Der „Wenigfahrerrabatt“ legt eine Kilometerzahl innerhalb eines Versicherungsjahres fest. Stellt sich bei Schadensregulierung heraus, dass die Kilometerleistung überschritten wurde, ist die Versicherung dennoch verpflichtet zu zahlen. 

Quelle: Unister GmbH

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