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Steuerberater dürfen Ihre Honorarforderungen verkaufen oder zur Einziehung abtreten

Archivmeldung vom 29.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Säumigen Zahlern geht's nun auch bei Steuerberatern an den Kragen. Mit dem Beschluss des 8. StBÄndG (Steuerberatungsänderungsgesetzes) am Freitag, den 15. Februar im Bundesrat, wurden die Steuerberater den Ärzten gleichgestellt und dürfen jetzt die Verrechnung Ihrer Honorarforderungen an dafür spezialisierte Institutionen, w.z.B. der DEGEV e.G. übertragen oder verkaufen (Factorn).

Seit 1927 ist es Ärzten möglich, Ihre Rechnungen zur Einziehung an Verrechnungsstellen abzutreten. Das war den steuerberatenden Berufen seit 80 Jahren versagt. Nun erst mit dem 8. StBÄndG und der neuen Fassung des § 64 (2) StBerG wird es auch dieser Berufsgruppe ermöglicht.

Verständlich. Denn seit Jahren klagt die Branche über immer mehr säumige Zahler unter ihren Mandanten. Außenstände wachsen ins Unermessliche. Innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelten sie sich und liegen mittlerweile nicht selten bei 30 % des Jahresumsatzes der Kanzleien. Die Argumentationen säumiger Zahler, "aber sie wissen doch, dass ich 6 Wochen in Urlaub war und kein Geld mehr habe um ihre Rechnung zu zahlen", oder "wieso muss ich jetzt schon zahlen, ich habe doch noch keine Steuerrückerstattung vom Finanzamt" sind tägliches Geschäft und führen auch in dieser Branche zu immer mehr Unmut mitunter zu Insolvenzen. Auch der zunehmende Zeitbedarf für Fortbildungsmaßnahmen durch sich ständig wechselnde Steuergesetze belastet den Berater neben dem Eintreiben seiner Forderungen zusätzlich, wodurch das Kerngeschäft zunehmends auf der Strecke bleibt.

Bereits im Mai 2006 schlossen sich Steuerberater in einer Genossenschaft (DEGEV) zusammen um Ihren Mitgliedern das Verrechnen Ihrer Honorarforderungen abzunehmen, ähnlich der Privatärztlichen Verrechnungsstellen. Als einziger Anbieter konnte sich die DEGEV (Deutsche genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater) mittlerweile auch aufgrund ihres altruistischen Genossenschaftsgedankens am Markt durchsetzen, was sich durch großes Interesse und in steigenden Mitgliederzahlen niederschlägt. Die DEGEV nahm bereits mit Vorlage des Gesetzes als Referentenentwurf im August 2006 ihre Tätigkeit auf und konnte sich somit die Marktführerschaft sichern.

Es dürfte nicht lange auf sich warten lassen, bis andere Anbieter in den Markt strömen. Doch diese werden es sehr schwer haben. Bereits jetzt versucht der Marktführer in der EDV-Software für Steuerberater, die DATEV eG mit einem ursprünglich für den Mittelstand aufgelegten Factoringprodukt der VR-Factorem bei Steuerberatern nachzurücken. Hier dürfte sich nicht nur aufgrund der individuellen Anpassungsmöglichkeiten auf die Bedürfnisse der Berater sondern auch der Preis- und Leistungspolitik und Ihre Spezialisierung auf die Branche, u.a. durch ein "Full-Service-Factoring" und ihr "sensibles Forderungsmanagement", die DEGEV durchsetzen.

Quelle: M&A Capital AG

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