BGH bestätigt Urteil wegen Schleusung mit mehreren Toten
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen mehrere Schleuser nach einem Unfall mit mehreren Toten in Bayern bestätigt. Die gegen ihre Verurteilungen gerichteten Revisionen der Angeklagten seien verworfen worden, teilte der BGH am Dienstag mit. Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.
Das Landgericht Traunstein hatte die Angeklagten jeweils wegen
Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge in sechs tateinheitlichen
Fällen in weiterer Tateinheit mit lebensgefährdendem Einschleusen von
Ausländern in 13 tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen. Der
Organisator der Schleusungsfahrt wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14
Jahren und die beiden weiteren Tatbeteiligten zu einer Freiheitsstrafe
von fünf Jahren bzw. einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Nach
den Feststellungen des Landgerichts hatte der Organisator eine
Schleusungsfahrt von Wien nach Deutschland geplant. Dabei sollten 22
türkische und syrische Staatsangehörige in einem Kleintransporter
befördert werden, der nur über neun reguläre Sitzplätze verfügte. Bei
einer polizeilichen Kontrolle im Bundesgebiet versuchte der Fahrer, sich
der Kontrolle zu entziehen, was zu einem Unfall führte. Mehrere
Insassen wurden aus dem Fahrzeug geschleudert, einige erlitten tödliche
Verletzungen. Der Fahrer, der als einziger angeschnallt war, wurde nur
leicht verletzt.
Das Urteil des Landgerichts ist nach der BGH-Entscheidung rechtskräftig (Beschluss vom 27. Mai 2025 - 1 StR 124/25).
Quelle: dts Nachrichtenagentur