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Umzug eines Arbeitnehmers fiel nicht unter die Rubrik Werbungskosten

Archivmeldung vom 31.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"
Grafik: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"

Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer, der (nahezu) ausschließlich aus beruflichen Gründen umzieht, die Ausgaben dafür als Werbungskosten geltend machen. Doch die Finanzämter blicken sehr kritisch darauf, wenn dies jemand beansprucht. Ein Betroffener scheiterte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS daran, dass er zwar näher an seinen Einsatzort heranzog, aber doch immer noch relativ weit entfernt davon war.

Der Fall: Ein Angestellter wohnte nach einem Wechsel des Arbeitgebers plötzlich statt bisher 61 nun mehr als 450 Kilometer von seinem Einsatzort entfernt. Das schien ihm auf Dauer ein untragbarer Zustand zu sein. Deswegen entschloss er sich zu einem Umzug in eine andere Stadt, wo er das frühere Elternhaus bewohnte. Nun befand er sich 255 Kilometer von seinem Einsatzort entfernt - eine deutliche Verbesserung, aber auch nicht gerade in der Nachbarschaft. Er machte den Umzug als Werbungskosten geltend und scheiterte damit vor dem Fiskus.

Das Urteil: Die Finanzrichter stellten fest, dass die nun verbleibende Fahrtzeit bei weitem die Zeitspanne übersteige, die ein Arbeitnehmer üblicherweise auf sich nehme. Das lege den Schluss nahe, dem Betroffenen sei es hauptsächlich darum gegangen, in das ihm seit mehreren Jahren gehörende Elternhaus einzuziehen. Die Verkürzung des Arbeitsweges sei in dem Falle nur eine willkommene Nebenerscheinung eines eigentlich privat motivierten Umzuges. In den Genuss der Anerkennung von Werbungskosten kam er deswegen nicht.

Finanzgericht Niedersachsen, Aktenzeichen 4 K 44/13, Revision zugelassen

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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