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Bundesregierung erleichtert GmbH-Gründungen

Archivmeldung vom 15.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das Bundeskabinett hat am 1.6.2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Neureglung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Hiernach soll das GmbH-Mindeststammkapital von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2006 in Kraft treten. Verlag Dr. Otto Schmidt, berichtet


Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms der Agenda 2010. Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals sollen Unternehmensgründungen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen GmbH im europäischen Vergleich gesteigert werden.

In einem zweiten Gesetz sollen Regelungen für den Umgang mit einer GmbH in der Krise geschaffen werden. Hiermit sollen insbesondere Verbesserungen für die so genannten Bestattungsfälle geschaffen werden, in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und Geschäftsführer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem sie von ihren Positionen zurücktreten oder sich ins Ausland absetzen.


Quelle: http://www.otto-schmidt.de/newsletter/wirtschaftsr_42070.html

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