Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Teures Abo für kostenlose Software

Teures Abo für kostenlose Software

Archivmeldung vom 02.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Internetseite opendownload.de bietet verschiedene Softwareprogramme zum Download an – vermutlich ausschließlich solche, die von den Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Doch wer annimmt, dass er sich die Software auf dieser Seite kostenlos herunterladen kann, wie auch der Name der Seite suggeriert, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine kostenpflichtige Registrierung. Da die Startseite jedoch keinen Hinweis darauf enthält und viele Nutzer somit in eine Abofalle gelockt werden, verliehen die InternetAgenten von P4M dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Dezember.

In diesem Monat erhielten die InternetAgenten mehrere Meldungen von Verbrauchern, die sich über die Internetseite opendownload.de beschwerten. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass sich auf der Startseite kein Hinweis darauf befindet, dass das Downloaden der Softwareprogramme kostenpflichtig ist bzw. man erst Mitglied werden muss, um das Angebot überhaupt nutzen zu können. Wie die betroffenen User schrieben, wurden sie erst durch eine Rechnung der Betreiberfirma darauf aufmerksam, dass sie mit der Anmeldung ein 2-Jahres-Abonnement in Höhe von 96 Euro pro Jahr abgeschlossen haben. Die Mitgliedschaft wird zwar auf der Startseite unter dem Punkt „Vorteile für Mitglieder“ erwähnt, doch daraus schließt man eher, dass man als Mitglied erweiterte Nutzungsmöglichkeiten hat, nicht jedoch, dass eine Mitgliedschaft für die Nutzung erforderlich ist. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Widerrufsbelehrung. So heißt es auf der Seite, dass das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Dies ist jedoch nicht zulässig, da das Widerrufsrecht nicht durch den Verkäufer eingeschränkt werden darf. Zudem bezieht sich das Widerrufsrecht auch nicht auf den Download der Software, sondern auf den Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements. Zahlen die betroffenen Nutzer nicht direkt bzw. widersprechen sie, wird ihnen gleich mit einem Anwalt gedroht.
Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichte kürzlich aufgrund zahlreicher Anfragen zum Anbieter dieser Seite eine Pressemeldung, in der sie Verbraucher vor dem Angebot warnt. Sie rät Betroffenen, Zahlungsaufforderungen des Betreibers mit der Begründung zurückzuweisen, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen sei.

„Der Betreiber der Seite opendownload.de versucht ganz geschickt, Nutzer dazu zu verleiten, Mitglied zu werden, ohne dass sie sich auf Anhieb bewusst darüber sind, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt“, kritisiert Hubert Neuner, einer der Geschäftsführer von P4M. „Besonders dreist und äußerst ärgerlich für die betroffenen Nutzer ist, dass die Software auf anderen Internetseiten legal und kostenlos angeboten wird. Zudem muss man sich dort auch nicht anmelden, um die Software herunterladen zu können.“

Quelle: P4M. GmbH

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte party in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige