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Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg

Archivmeldung vom 08.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat am 05.02.2021 einer Klägerin aus Tübingen recht gegeben und die nächtlichen Ausgangssperren in Baden-Württemberg ab Donnerstag 05:00 Uhr aufgehoben. Der Fall lief unter dem Aktenzeichen Az. 1 S 321/21 und ist zwischenzeitlich unanfechtbar geworden.

Die Rechtsanwältin Beate Bahner kommentierte das Urteil auf Telegram: "Die Aufhebung der Ausgangssperre gilt ab Donnerstag für ganz Baden-Württemberg. Dies schließt allerdings künftige Allgemeinverfügungen von Städten oder Landkreisen in Ba-Wü nicht aus, dies muss abgewartet werden. Und dann muss gegen diese eventuellen neuen Ausgangssperren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ba-Wü erneut geklagt werden.

Wer dies möchte und eine Rechtsschutzversicherung hat oder das Risiko auch eines Unterliegens in Kauf nimmt, kann sich gerne an die Anwälte für Aufklärung wenden. Wir sind einige KollegInnen hier in Baden-Württemberg.  Aber zunächst ist erst einmal diese unsägliche Ausgangssperre vom Tisch! Viel Spaß im abendlichen / nächtlichen Schneetreiben - jetzt auch ohne Hund!"

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg / Beate Bahner


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