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Behörde darf gegen Fax-Werbung einschreiten

Archivmeldung vom 12.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) darf gegen Firmen wegen des Versands unerwünschter Werbefaxe vorgehen. tagesschau.de, berichtet

Aus dem Inhalt:

Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilbeschluss.

Zur Begründung verwies das Gericht darauf, der Faxversand ohne Einverständnis des Empfängers sei nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Der Geschäftsführer, der gegen das Einschreiten der Behörde geklagt hatte, habe aber nicht nachgewiesen, dass ihm solche Einverständniserklärungen vorlägen. (Az. 11 L 765/05)

Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4517736_REF4,00.html

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