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Menschenrechts-Gerichtshof weist irre Beschwerde von Trans-Mann ab

Archivmeldung vom 06.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gericht: ELSA International / Wikimedia Commons / CC BY-SA 2.0; zugeschnitten LGBT-Fahne: Pixabay; Montage: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Gericht: ELSA International / Wikimedia Commons / CC BY-SA 2.0; zugeschnitten LGBT-Fahne: Pixabay; Montage: AUF1 / Eigenes Werk

Es besteht einstweilen noch Hoffnung für den gesunden Menschenverstand und natürliches Normalempfinden: Ein aufsehenerregendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte schiebt dem grassierenden Transwahn einen deutlichen Riegel vor: Wer ein Kind zur Welt bringt, kann nicht dessen Vater sein. Diese an sich triviale biologische Tatsache wird nun endlich auch juristisch anerkannt. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Dass die Klarstellung einer solchen natürlichen Selbstverständlichkeit vor dem höchsten Gericht für Menschenrechtsfragen überhaupt erfolgen musste – ein Gremium, das eigentlich für echte Fälle von Menschenrechtsverletzungen zuständig ist, nicht für die Aufarbeitung zeitgeistiger Degenerierungserscheinungen und Neurosen -, war einmal mehr der Klagewut trans-woker Aktivisten aus Deutschland geschuldet.

Fruchtbar geworden nach Absetzung der Hormonbehandlung

So wurde am Dienstag die Beschwerde eines „Trans-Mannes“ zurückgewiesen, der als Vater seines Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden wollte. Der Kläger wurde als Frau geboren und hatte ein Kind zur Welt gebracht, nachdem seine angebliche Identität als Mann bereits anerkannt worden war. Dies geschah 2011 durch das Berliner Bezirksgericht Schöneberg. Zwei Jahre später wurde das Kind geboren, nachdem er nach eigenen Angaben die Hormonbehandlung abgesetzt hatte und wieder fruchtbar geworden war.

Danach bestand er darauf, als Kindsvater eingetragen zu werden, da er ein Mann sei und forderte, um den Wahnsinn perfekt zu machen, dass keine Mutter eingetragen werde, da das Kind durch eine Samenspende gezeugt worden war. Das Schöneberger Amtsgericht entschied dennoch, dass er als Mutter des Kindes mit seinem zu diesem Zeitpunkt bereits abgelegten weiblichen Namen einzutragen sei.

Geschlechtsänderung beeinflusst keine Rechtsbeziehungen

Auch eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof war abgelehnt worden, weil es die eigentlich von keinem vernünftigen Menschen bestreitbare Ansicht vertrat, dass die Person, die ein Kind geboren habe, auch dessen Mutter sei.

Eine Änderung des Geschlechtes einer Person habe keinen Einfluss auf die Rechtsbeziehung zwischen dieser Person und ihren Kindern, befand das Gericht weiter. Außerdem verpflichte das Grundgesetz nicht dazu, ein geschlechtsneutrales Abstammungsrecht zu schaffen, nach dem Vaterschaft und Mutterschaft als rein soziale Rollen gesehen und als rechtliche Kategorien abgeschafft würden. Die Verbindung zwischen der Fortpflanzungsfunktion und dem Geschlecht beruhe letztlich unbestreitbar auf biologischen Tatsachen, stellte das damalige Urteil klar. 

Höchste Gerichte müssen sich mit Narreteien herumschlagen

Zehn Jahre später kann man nur noch mit Wehmut auf solche vernünftigen Zeiten zurückblicken. Heute würde wohl kein deutsches Gericht noch wagen, aufgrund simpler biologischer Tatsachen zu urteilen. Den „Kläger“ konnte das alles jedoch nicht zur Vernunft bringen. Nachdem auch das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Klage abgelehnt hatte, weil es kein Fehlverhalten der vorherigen Instanzen feststellen konnte, musste sich nun also auch noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Narretei herumschlagen.

Dieser erklärte in seinem Urteil, dass es unter den europäischen Staaten keinen Konsens darüber gebe, wie in den Personenstandsregistern eines Kindes angegeben werden solle, dass ein Elternteil transgender sei. Damit sei auch kein Europäisches Recht verletzt worden. Das Gericht berief sich unter anderem auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, laut dem die Person, die ein Kind geboren hat, dessen Mutter ist. 

Ampel-„Selbstbestimmungsgesetz“ zementiert den Irrsinn

Wenig überraschend, drückte unverzüglich der „Bundesverband Trans“ seine Enttäuschung über das Urteil aus. „Es zeigt sich ganz deutlich ein antiquiertes Familienbild. Trans* und nicht-binäre Personen haben ein Recht darauf, Eltern zu werden und Familien zu gründen“, ließ man verlauten.

Wenn es nach der Ampel-Regierung und ihrem bald anstehenden „Selbstbestimmungsgesetz“ geht, gehören diese zivilisierten Zeiten jedoch bald der Vergangenheit an: Einmal pro Jahr sollen in Deutschland bald sogar schon Jugendliche ihr Geschlecht nach Lust und Laune wechseln dürfen.

Rechtsanspruch auf absurde Anreden

Dabei sind dann auch, unter Androhung empfindlicher Geldstrafen, sämtliche Selbstbezeichnungen der betreffenden Personen zu akzeptieren - seien sie auch noch so absurd. Wer darauf besteht, als das tituliert zu werden, als das er, sie oder es sich selbst gerade sieht, hat fortan einen Rechtsanspruch darauf, dass der Rest der Welt diese gewünschte Anrede verwendet.

Petitessen wie der Umstand, dass jemand ein Kind geboren hat, bedeuten dann nicht mehr, dass die Person als Mutter angesehen wird. Dinge, über die man vor zehn Jahren allenfalls den Kopf geschüttelt oder sogar lauthals gelacht hat, werden dann geltendes Recht sein."

Quelle: AUF1.info

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