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Rückzahlungsverpflichtung des Geschäftsführers für eine nicht geschuldete Vergütung

Archivmeldung vom 17.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach einer im November des vergangenen Jahres ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs umfasst der Anspruch der GmbH gegen ihren Geschäftsführer auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten Vergütung auch die abgeführte Lohnsteuer.

Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er darauf hinwirkt, sich eine ihm nach dem Anstellungsvertrag nicht zustehende Vergütung von der Gesellschaft anweisen zu lassen.

Nach Ansicht des erkennenden Senats werde der Arbeitnehmer dadurch nicht unbillig belastet. Wenn er die überzahlte Vergütung einschließlich der abgeführten Lohnsteuer zurückzahlen muss, mindert dies sein Einkommen und dadurch die Lohn- oder Einkommensteuer. Wenn kein ausreichender Ausgleich mit einer Steuerschuld möglich ist, etwa nach Aufgabe der Tätigkeit oder bei einer Verminderung des Einkommens, kann der Arbeitnehmer verbleibende Steuernachteile unter den Voraussetzungen des § 818 Abs. 3 BGB vom Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers abziehen, sofern ihm der Entreicherungseinwand nicht nach §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB abgeschnitten ist, weil er die Überzahlung kannte. Die Sache wurde an das Berufungsgericht zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen. (Quelle: BGH, II-ZR-161/06, Beschluss vom 26.11.2007; Lexinform)

Quelle: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger

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