49-Jähriger wegen Beleidigung von Spitzenpolitikern verurteilt
Archivmeldung vom 10.04.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Landgericht Baden-Baden hat einen 49-Jährigen wegen Beleidigung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und sieben weiteren Spitzenpolitikern zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sei das Urteil bereits am 2. April gefallen und mittlerweile rechtskräftig.
Dem Angeklagten war zunächst durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts 
Rastatt vom Januar 2024 zur Last gelegt worden, über sein Facebook-Konto
 eine Darstellung in der Art eines Werbeplakats für einen Kinofilm aus 
der Filmreihe "Der Pate" veröffentlicht zu haben, die den Titel "Die 
Lügner 2.0" trug. Statt der Gesichter der Mafia-Filmfiguren waren die 
Gesichter von Steinmeier, Scholz, der EU-Kommissionspräsidentin Ursula 
von der Leyen sowie mehrerer Bundesminister zu sehen. In einem 
begleitenden Text wurden die Politiker unter anderem als "ehrlos", 
"verlogen", "korrupt" und "psychisch gestört" bezeichnet.
Der 
Angeklagte wurde nun wegen öffentlicher Beleidigung von neun im 
politischen Leben des Volkes stehenden Personen nach Paragraph 188 StGB 
verurteilt. Der Angeklagte war zuvor noch auf seinen Einspruch durch 
Urteil des Amtsgerichts Rastatt von dem Vorwurf freigesprochen worden, 
und zwar mit der Begründung, es habe nicht ausgeschlossen werden können,
 dass der Facebook-Account gehackt worden sei.
Der Angeklagte 
hatte sich beim Amtsgericht zu dem Tatvorwurf zwar nicht eingelassen, 
jedoch ein an Facebook gerichtetes Schreiben vorgelegt, in dem er 
mitteilte, dass sein Account gehackt worden sei.
Die 
Staatsanwaltschaft war gegen den Freispruch in Berufung gegangen. An der
 Urheberschaft des Angeklagten für den Facebook-Post bestehe kein 
Zweifel, so die Baden-Badener Richter nun. Der Angeklagte habe die 
Grenzen der Meinungsfreiheit hin zu einer persönlichen Diffamierung 
überschritten. Im Vordergrund habe nicht mehr die sachliche 
Auseinandersetzung gestanden, sondern der persönliche Angriff gegen die 
betroffenen Personen, so das Landgericht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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