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Public Viewing für hessische Fußballfans: Landesregierung erlässt Verordnung über den Lärmschutz

Archivmeldung vom 22.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

Die Fußball-Europameisterschaft kann kommen: Fußballfans in Hessen können während der Fußball-Europameisterschaft auf Veranstaltungen, in Gaststätten sowie bei öffentlichen Übertragungen von Spielen auf Straßen und Plätzen bis 1 Uhr nachts feiern. Das hat die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich am Dienstag in Wiesbaden erklärt. Zuvor hatte das Kabinett dem Verordnungsentwurf zugestimmt.

Hintergrund ist eine besondere Verordnung über den Lärmschutz, die die Landesregierung für den Zeitraum der Fußball-EM erlassen hat. Im Gegensatz zu den Fußballgroßereignissen von 2006 bis 2010 hat die Bundesregierung in diesem Jahr darauf verzichtet, eine bundesrechtliche Regelung über den Lärmschutz bei Public Viewings zu schaffen. „Die Verordnung schafft rechtliche Klarheit für Public Viewing während der EM“, so Puttrich.

Die üblicherweise für den Tag (bis 22 Uhr) geltenden Immissionsrichtwerte werden zur EM bis 1 Uhr nachts verlängert. „Public Viewing ist also in Hessen ohne behördliche Genehmigung gestattet. Viele Spiele werden erst nach 22 Uhr enden und können so bis zum Ende von den Veranstaltern gezeigt werden“, betonte Puttrich.

Die Regelung gilt nach den Worten der Ministerin übrigens nicht in Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten, weil die dort lebenden Personen der Ruhe bedürfen. Auch der private Bereich ist von dieser Regelung ausgenommen.

Quelle: Hessisches Umweltministerium (pressrelations)

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