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Kollision auf der Skipiste – wer haftet bei einem Skiunfall?

Archivmeldung vom 02.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Pro Wintersportsaison verunglücken etwa 60.000 Ski - oder Snowboardfahrer auf den Pisten.

Bei den allermeisten Unfällen handelt es sich um Stürze. Die Zahl der Unfälle, bei denen eine Kollision zwischen zwei Wintersportlern stattfinden, ist dabei eher gering. Nichts desto trotz handelt es sich bei diesen Fällen meist um sehr schwere Verletzungen mit weitreichenden Konsequenzen gesundheitlicher, finanzieller und auch beruflicher Art.

Kommt es zu einer Kollision, stellt sich die Frage, wer für den Zusammenstoss verantwortlich ist. Das Landgericht Ravensburg hatte in einer Entscheidung (Az.: 4 O 185/05) festgestellt, dass man sich an den Regeln des Internationalen Skiverbandes orientieren könne, da diese mit einer „Straßenverkehrsordnung“ zu vergleichen wären.
Konkret bedeutet dies:
Bei einer Kollision haftet der von oben kommende Fahrer. Ein Rückwärtsblick könne man von dem unteren Fahrer nicht verlangen, weil dieser dann wiederum den vor Ihm befindlichen Verkehr nicht beobachten könne.
Eine Mitschuld am Unfall des unteren Fahrers wurde verneint.
Der von oben kommende Fahrer muss seine Geschwindigkeit und Fahrspur so wählen, dass er den anderen Fahrer nicht gefährdet.
Wegen der schwere solcher Verletzungen und der Häufigkeit von Stürzen sollten sich Wintersportler ausreichend absichern.
Als Freizeitunfall, ist ein Skiunfall in der Unfallversicherung meist versichert. Fallen Bergungskosten an, so werden auch diese ersetzt.Zu einem Ausschluss des Versicherungsschutzes kann es kommen, wenn sich der Unfall unter Alkoholeinfluss ereignet hat. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die andere, wie z.B. bei einer Kollision erleiden.
Weitere sinnvolle Versicherungen sind die Berufsunfähigkeitsversicherung, die jedes Invaliditätsrisiko abdeckt und die Auslandskrankenversicherung, die die Rücktransportkosten übernimmt.

Quelle: OK Ostheim & Klaus Rechtsanwälte und Partnerschaft

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