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BGH-Urteil: Unternehmenslenker müssen regelmäßig ihr mögliches Insolvenzrisiko überprüfen und je nach Situation qualifizierte Berater einbeziehen

Archivmeldung vom 12.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In Krisensituationen können GmbH-Geschäftsführer verpflichtet sein, qualifizierte Berater hinzuzuziehen, um eine Insolvenzgefahr auszuschließen. In diesem Zusammenhang weist der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Urteil vom 27. März 2012 - II ZR 171/10) hin. "Das Urteil führt faktisch zu einer ständigen Prüfungspflicht für den Unternehmensverantwortlichen, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss", so Professor Paul Groß, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung.

Der BGH betont, dass nicht hinreichend sachkundige Geschäftsführer fachlich qualifizierte Personen zur Beratung heranziehen müssen. Dies können zum Beispiel auch Unternehmensberater sein. "Ganz wichtig ist, dass der Unternehmensverantwortliche die Prüfung durch den fachkundigen Berater nicht nur unverzüglich beauftragt, sondern darüber hinaus auf die schnelle Vorlage des Prüfergebnisses hinwirkt", so Groß. Interessant sei an dem Urteil weiterhin, dass es für Berater nicht ohne weiteres eine eigenständige Prüf- und Informationspflicht gebe, ob ein Insolvenzrisiko vorliege. Denn, so der BGH, es seien stets "die Umstände der Auftragserteilung" entscheidend, ob ein Berater eine mögliche Insolvenz zu prüfen habe.

Quelle: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (ots)

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