Gericht: Keine Lohnfortzahlung bei Tattoo-Komplikationen
Archivmeldung vom 27.06.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie aufgrund von Komplikationen nach einer Tätowierung arbeitsunfähig werden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg, wie es am Freitag mitteilte.
Im konkreten Fall hatte sich eine Pflegehilfskraft am Unterarm
tätowieren lassen. Anschließend entzündete sich die Stelle, woraufhin
sie mehrere Tage krankgeschrieben war. Die Arbeitgeberin verweigerte die
Lohnfortzahlung. Das Gericht sah darin kein Verschulden des
Arbeitgebers, da die Klägerin das Risiko einer Entzündung bewusst
eingegangen sei.
Das Gericht wies darauf hin, dass bei bis zu
fünf Prozent der Tätowierungen mit Komplikationen zu rechnen sei. Dies
stelle kein fernliegendes Risiko dar. Eine Revision zum
Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur