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Gericht billigt Kündigung

Archivmeldung vom 25.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Bochumer Gericht bestätigt Entlassung von Opel-Arbeiter wegen Teilnahme an "wildem Streik". www.wsws.org, berichtet

Die erste Kammer des Arbeitsgerichts Bochum fällte am 19. Juli ein Urteil gegen den Opelarbeiter Richard Kaczorowski. Der 45-jährige Arbeiter aus der Werkslogistik des Bochumer Opel-Werks hatte Klage gegen seine fristlose Entlassung eingereicht und nachgewiesen, dass die Anschuldigungen gegen ihn haltlos und Teil einer gezielten Maßregelung nach der Arbeitsniederlegung im vergangenen Herbst waren.

Zwar wertete das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung als unverhältnismäßig und nicht rechtens, wandelte sie aber lediglich in eine fristgerechte Kündigung um und wies die Klage Kaczorowskis auf Wiedereinstellung in den Betrieb ab.

Die mündliche Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters van der Leeden hatte es in sich. Nachdem die Zeugenvernehmung bereits am ersten Verhandlungstag im Mai deutlich gemacht hatte, dass die Begründung für die fristlose Kündigung, Kaczorowski habe Arbeitskollegen bedroht, beschimpft und beleidigt, nicht aufrecht erhalten werden konnte, erklärte nun Richter van der Leeden, darauf komme es nicht an.

Stattdessen führte er eine andere Begründung für sein Urteil an: "Der wilde Streik im Herbst letzten Jahres, wie immer man ihn bezeichnet, war rechtwidrig. Der Kläger hat sich nicht nur daran beteiligt - das würde vielleicht eine Kündigung noch nicht rechtfertigen -, sondern er hat andere nachdrücklich aufgefordert, an dieser Arbeitsniederlegung teilzunehmen. Das war eine Aufforderung zum Vertragsbruch und damit eine schwere Verletzung des Betriebsfriedens."

Damit machte der Richter klar, worum es in diesem Prozess wirklich geht. Im Nachhinein soll die Protestaktion und spontane Arbeitsniederlegung vom Oktober vergangenen Jahres kriminalisiert und alle Beschäftigten eingeschüchtert werden. Zu diesem Zweck wird ein Arbeiter herausgegriffen und gemeinsam mit einem Mitglied des Betriebsrats, dem auch die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde, an den Pranger gestellt und abgestraft. Denn es steht außer Frage, dass während des einwöchigen Streiks, der als "kontinuierliche Informationsveranstaltung" der Belegschaft organisiert war, alle Beschäftigten über diesen Streik diskutierten und sich die große Mehrheit - voran die Vertrauensleute - dafür einsetzte, dass er möglichst geschlossen und solidarisch durchgeführt wurde.

Mit anderen Worten: Richard Kaczorowski tat das, was fast alle Beschäftigten während der Aktionswoche taten, und soll nun stellvertretend für alle anderen bestraft werden.

Kaczorowski kündigte an, er werde gegen das Urteil Berufung einlegen.

Quelle: http://www.wsws.org/de/2005/jul2005/opel-j23.shtml

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