Gericht: Kein Anspruch auf Zeugenaussage von Ex-Regierungsmitgliedern
Archivmeldung vom 10.04.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass früheren Mitgliedern der Bundesregierung keine Aussagegenehmigung über die Gründe für die Entlassung eines politischen Beamten erteilt werden muss. Die Klage eines Zeitungsverlages gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.
Der Fall betrifft die Versetzung eines politischen Beamten in den 
einstweiligen Ruhestand im Jahr 2018. Der Bundespräsident handelte auf 
Antrag des Ministers und im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin. Eine 
Zeitung berichtete über die angeblichen Gründe für die Entlassung, 
woraufhin der Beamte vor dem Landgericht einen presserechtlichen 
Unterlassungsanspruch erwirkte. Die Zeitung legte Berufung ein und 
benannte zwei frühere Regierungsmitglieder als Zeugen. Die 
Bundesregierung verweigerte jedoch die erforderliche Genehmigung zur 
Zeugenaussage.
Das Gericht argumentierte, dass politische Beamte 
jederzeit ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden 
können, da sie Schlüsselpositionen für die Regierungspolitik besetzen 
und vollstes Vertrauen genießen müssen. Die Offenlegung von 
Entlassungsgründen würde die Entscheidungsfreiheit künftiger Regierungen
 einschränken und die politische Arbeit gefährden. Das Grundrecht auf 
Pressefreiheit finde im zivilgerichtlichen Unterlassungsverfahren 
ausreichend Berücksichtigung. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht 
wurde zugelassen. Das Urteil datiert vom 10. April .
Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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