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DPMA beschließt Löschung der Wortmarke "Black Friday"

Archivmeldung vom 05.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist dem Antrag von Black-Friday.de und zahlreichen weiteren Antragsstellern nachgekommen und hat die Löschung der umstrittenen Wortmarke "Black Friday" (3020130575741) beschlossen. Antragsgemäß begründet das Amt die Entscheidung damit, dass "der angegriffenen Marke im Anmeldezeitpunkt und fortdauernd das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegensteht", der Bezeichnung "Black Friday" also jegliche Unterscheidungskraft fehle.

Nach Auffassung des DPMA hätte die Marke niemals eingetragen werden dürfen, da der Begriff "Black Friday" lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde. Gegen den Beschluss des DPMA kann die Markeninhaberin innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundespatentgericht einlegen.

In den vergangenen zwei Jahren hielt die Marke die deutsche Handelsbranche in Atem und sorgte für einige Verunsicherung bei Einzelhändlern und Onlineshops. Denn ein chinesisches Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten Wortmarke "Black Friday" und begann unmittelbar damit, Händler und Portale abzumahnen, die den Begriff, anlässlich des aus den USA bekannten Sonderverkaufstags, für ihre Rabattaktionen nutzten oder über solche berichteten. Auch Black-Friday.de erhielt eine Abmahnung und reichte daraufhin im Oktober 2016 umgehend einen Löschungsantrag aufgrund absoluter Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und/oder 3 MarkenG) beim Deutsche Patent- und Markenamt ein. In der Folge beantragten zudem 14 weitere Parteien die Löschung der zweifelhaften Wortmarke.

Von den insgesamt 15 eingereichten Löschungsanträgen wurden nun 13 beschlussfähige Verfahren vom DPMA in einem Verfahren verbunden und einheitlich entschieden. Der Beschluss zur Löschung der Wortmarke 3020130575741 bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass es sich beim Begriff "Black Friday" um eine rein beschreibende Bezeichnung handelt, die jedem Händler zur Bewerbung der eigenen Rabattaktionen zur Verfügung stehen sollte.

Löschung ist noch nicht rechtskräftig

Wir rechnen damit, dass die chinesische Markeninhaberin die Entscheidung des DPMA nicht ohne Widerstand hinnehmen wird, sondern Beschwerde beim Bundespatentgericht (BPatG) einlegt. Mit einer Entscheidung des Bundespatentgerichts wäre nicht vor 2019 zu rechnen. In letzter Instanz könnte diese dann noch vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

Quelle: Black-Friday.de (ots)

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