Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Gutachten: Internetsperren und der Schutz der Kommunikation im Internet

Gutachten: Internetsperren und der Schutz der Kommunikation im Internet

Archivmeldung vom 16.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Internetsperren sind unzulässig - sowohl nach geltendem deutschen als auch nach EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, das heute in Köln bei einem Pressegespräch vorgestellt wurde. Die Ergebnisse des Gutachtens erscheinen zudem in der Zeitschrift MMR - MultiMedia und Recht.

Problematische Umsetzung, riskante Nebeneffekte, fragwürdige Rechtmäßigkeit - unter diesen Gesichtspunkten werden Sinn und Unsinn von Internetsperren seit Jahren kontrovers diskutiert. Experten weisen auf die technische Nutzlosigkeit von Internetsperren hin und sehen in ihnen kein geeignetes Mittel, um gegen Rechtsverstöße vorzugehen. Trotzdem wird die Sperrung von Internet-Inhalten zur Bekämpfung von Kinderpornografie, illegaler Glücksspielangebote oder Urheberrechtsverletzungen immer wieder ins Spiel gebracht.

Der eco-Verband hat die fortlaufende Debatte zum Anlass genommen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das einen Beitrag zur Bewertung der Rechtslage leisten soll. Das eindeutige Ergebnis: Internetsperren sind rechtlich nicht zulässig.

Die Kommunikation im Internet ist in Deutschland durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt. Sperrungen verletzen - unabhängig von der verwendeten Methode - diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses. "Sperrverfügungen und die sogenannten Internetsperren sind aus diesem Grund rechtlich unzulässig", sagt Harald A. Summa, Geschäftsführer von eco. "Zudem lehnen wir sie wegen ihrer mangelnden Wirksamkeit grundsätzlich ab."

Das Gutachten untersucht den verfassungs- und einfachgesetzlichen Schutz der Kommunikation im Internet sowie den gesetzlichen Rahmen am Beispiel behördlicher und gerichtlicher Sperrungsverfügungen im Bereich des Urheber- und Glücksspielrechts. Neben dem geltenden Recht in Deutschland fließt auch die Gesetzeslage und Rechtsprechung auf EU-Ebene in die Betrachtung ein. Mit dem Rechtsgutachten, das den Schwerpunkt auf den Schutz der Kommunikation im Internet und das Fernmeldegeheimnis legt, wird ein bislang noch nicht näher untersuchter Aspekt in einer eingehenden rechtlichen Einschätzung und Bewertung analysiert. Für die Beilage in der Zeitschrift MMR - MultiMedia und Recht fassen die Autoren Dr. Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dr. Matthias Rudolph, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, und Dr. Jan Oster die Inhalte des Gutachtens zusammen.

Das Gutachten steht unter http://bit.ly/xxeMWC zur Verfügung.

Quelle: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V. (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte mulde in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige