Offizierin scheitert mit Klage gegen Ahndung von Tinder-Profil
Archivmeldung vom 16.04.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Offizierin der Bundeswehr gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Tinder-Profils abgelehnt. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.
Die Offizierin hatte gegen die Maßnahme geklagt, die aufgrund der 
Gestaltung ihres privaten Profils auf der Dating-Plattform verhängt 
worden war. Ihr Profiltext auf Tinder hatte zu einem Verweis durch den 
Dienstvorgesetzten geführt.
Die Offizierin, die im Dienstgrad 
eines Oberstleutnants tätig war, hatte auf ihrem Profil unter anderem 
Angaben zu ihrer sexuellen Orientierung und Beziehungsstatus gemacht. 
Der Verweis wurde im August 2019 ausgesprochen, und der fachgerichtliche
 Rechtsschutz blieb für die Offizierin erfolglos. Das 
Bundesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde zurück, und auch eine 
Anhörungsrüge blieb ohne Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht 
erklärte die Verfassungsbeschwerde für unzulässig, da die Offizierin ein
 fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis nicht ausreichend dargelegt 
hatte. Der angefochtene Verweis war bereits vor der Erhebung der 
Verfassungsbeschwerde tilgungsreif geworden, was zu einem umfassenden 
Verwertungsverbot führte. Die Offizierin hatte erst nach Fristablauf 
Gründe für ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis vorgetragen 
(Beschluss vom 20. März 2025 - 2 BvR 110/23).
Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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