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EuGH-Urteil zu Fluggastrechten: Meilenstein mit Hindernissen

Archivmeldung vom 18.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Darauf haben tausende Flugpassagiere gewartet: Gestern entschied der Europäische Gerichtshof - gegen zahlungsunwillige Airlines, für die Fluggäste. Bis zuletzt verweigerten viele Airlines ihren Passagieren die Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund technischer Probleme. Doch das Urteil C-257/14 beendet diese Praxis und weitet die Rechte von Fluggästen zum wiederholten Male aus. Im Klartext: Von nun an sind die Airlines verpflichtet, einen Schadensersatz auch dann auszuzahlen, wenn unerwartete technische Probleme die Verspätung verursachen. Eve Büchner, Gründerin und Geschäftsführerin des Entschädigungsdienstleisters refund.me (www.refund.me), kommentiert:

"Die Entscheidung des EuGH stärkt die Passagierrechte fundamental und zeigt, dass die europäischen Richter Willens sind, aus der EU-Verordnung 261/2004 ein anwendbares Gesetz zu machen. Für Deutschland ist das Urteil indes keine große Überraschung: Der BGH hatte dies bereits unlängst selbst entschieden; Airlines und Gerichte akzeptieren das.

Und dennoch: Viele Airlines - vor allem die Billigfluggesellschaften wie Ryanair - haben sich lange hinter den ungeklärten Fragen versteckt. Problematisch bleiben für viele Reisende die unterschiedlichen Rechtssysteme in Europa. Denn obwohl die Fluggastrechte für die gesamte EU (auch die Schweiz, Norwegen und Island) gelten, fällt die Bearbeitung der Fälle in den einzelnen EU-Staaten höchst unterschiedlich aus.

Sind deutsche, englische und auch polnische Gerichte zumeist schnell und auf Seiten der Geschädigten, haben es Passagiere in Ländern wie Spanien, Italien oder auch Frankreich schwer, ihre Entschädigung zu erhalten. Dort, wo Zivilgerichtsbarkeit auf römischem Recht basiert, sind die Richter frei in ihrer Entscheidung - EuGH-Urteile hin oder her.

Obwohl Airlines auf die Rechtsprechung des EuGH reagieren und auch mit diesem Urteil die Regulierung vereinfacht werden wird, gilt: Der Anspruch muss dort geltend gemacht werden, wo die Airline ihren Hauptsitz hat bzw. am Ort des Start- oder Zielflughafens. Das führt dazu, dass z.B. auch viele Deutsche Urlauber in Spanien vor Gericht müssten. Sprachbarrieren, fehlende Rechtsberatung und die Langsamkeit der Jurisdiktion schrecken viele ab und so überlassen sie den Airlines auch in Zukunft kampflos bares Geld."

Quelle: refund.me (ots)

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