Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Nach Anbruch einer Medikamentenpackung läuft eine neue Frist

Nach Anbruch einer Medikamentenpackung läuft eine neue Frist

Archivmeldung vom 22.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das aufgedruckte Verfalldatum auf einer Medikamentenpackung gilt nur für nicht angebrochene Produkte. Augentropfen zum Beispiel halten nach dem Öffnen in der Regel höchstens vier Wochen.

Man sollte deshalb immer das Datum der ersten Verwendung vermerken, rät die "Apotheken Umschau". Auch bei Säften und Cremes empfiehlt sich dies. Angebrochene Nasentropfen und Sprays sollte man sofort nach Abklingen des Schnupfens entsorgen. Sie können mit Krankheitserregern belastet sein, die sich in der wässrigen Lösung stark vermehren. Bei erneutem Gebrauch infiziert man sich dann womöglich damit.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte urform in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige