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Laut Gericht ist generelle Maskenpflicht in Düsseldorf rechtswidrig

Archivmeldung vom 09.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Symbolbild
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Bild von Flo Heibe auf Pixabay

Die neue generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag entschieden und dem Eilantrag eines Bürgers Recht gegeben. Der Beschluss gilt laut Gericht nur für den Bürger - alle anderen müssten demnach weiter Maske tragen. Darüber berichtet das online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Die Begründung des Gerichts (Az. 26 L 2226/20): Die Allgemeinverfügung von vergangener Woche sei „unbestimmt”. So heißt es dort unter anderem, dass man - abhängig von „Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz” - Maske tragen muss, wenn man nicht fünf Meter Abstand halten kann. Aus Sicht der Richter ist für den Bürger damit aber „nicht eindeutig erkennbar, wo und wann” er der Maskenpflicht unterliegt. Vielmehr müsse er anhand der „unbestimmten Begriffe” wie der Tageszeit selbst entscheiden, ob er gerade einen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse.

Die Kammer äußerte laut Mitteilung außerdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fünf Meter-Marke. Diese gehe „deutlich” über die Vorgaben aktuellen Coronaschutz-Verordnung des Landes hinaus - wo 1,5 Meter Mindestabstand festgelegt sind. Auf welchen Erkenntnissen die weitergehende Regelung beruhe, sei nicht ersichtlich, so das Gericht.

Die Entscheidung der Kammer betrifft zunächst nur den Bürger, über dessen Eilantrag nun entschieden wurde. Dass die Entscheidung des Gerichts die Regel nicht komplett kippt, liegt am Verwaltungsrecht. Gegen die Maskenpflicht-Entscheidung kann die Stadt Düsseldorf Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erheben.

In der Landeshauptstadt war vergangenen Mittwoch eine Maskenpflicht in Kraft getreten, die das komplette Stadtgebiet und alle Fußgänger erfasst. Ausnahmen gelten unter anderem in Parks und Friedhöfen.

Corona in Deutschland

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) 13.363 neue Corona-Infektionen binnen 24 Stunden gemeldet. Das sind rund 2650 Fälle weniger als am Sonntag, wie aus Angaben des RKI vom Montagmorgen hervorgeht. An Montagen sind die erfassten Fallzahlen meist niedriger, unter anderem weil am Wochenende weniger getestet wird. Der Höchststand war am Samstag mit 23 399 gemeldeten Fällen erreicht worden.

Insgesamt haben sich dem RKI zufolge seit Beginn der Pandemie bundesweit 671.868 Menschen mit Sars-CoV-2 infiziert (Stand: 09. 11., 00.00 Uhr). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg bis Montag um 63 auf insgesamt 11.352. Das RKI schätzt, dass rund 429.600 Menschen inzwischen genesen sind."


Quelle: Sputnik (Deutschland)

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