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Autoversicherung: Vorsicht vor reduzierten Leistungen bei Billig-Policen

Archivmeldung vom 06.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als Folge der Rabattschlacht der letzten Jahre bieten viele Gesellschaften bei Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen für das Auto nur noch einen reduzierten Schutz an. Für Kunden, die beim jetzigen Wechseltermin 20. November vor allem auf den Preis schauen und Billig-Policen wählen, birgt das erhebliche Risiken. Das belegt eine Analyse der Unternehmensberatung Nafi für das Wirtschaftsmagazin 'Capital'.

Wie 'Capital' in der aktuellen Ausgabe (Heft 24/2007, EVT 8. November) berichtet, versichern beispielsweise die fünf günstigsten Gesellschaften in einem Tarifvergleich für einen neuen Audi A6 keine Unfallschäden mit Haustieren. Zwei ersetzen bei grober Fahrlässigkeit, etwa beim Übersehen einer roten Ampel, nicht den vollen Schaden. Ein Tarif beinhaltet deutliche Rückstufungen in der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall. So kann die Einordnung eines Kunden nach 25 unfallfreien Jahren bei einem Unfall etwa um 13 Stufen sinken. Erst nach zwölf Jahren schadensfreiem Fahren würde er wieder in der bisherigen Klasse eingestuft werden. Weitere reduzierte Leistungen: Den Neuwert zahlen alle fünf Billiganbieter nur sechs Monate nach Anschaffung des Wagens. Zudem schreiben vier Anbieter den Kunden vor, in welchen Werkstätten die Reparaturen erfolgen sollen.

Quelle: Pressemitteilung 'Capital'

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