BGH bestätigt Urteil gegen 18-Jährigen wegen Mordes an Mitschülerin

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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 18-Jährigen in Baden-Württemberg wegen Mordes an einer Mitschülerin und wegen Körperverletzung bestätigt. Das teilte der BGH am Mittwoch mit. Das Landgericht Heidelberg hatte den Angeklagten im August 2024 zu einer Jugendstrafe von elf Jahren verurteilt.
Der Angeklagte und die Geschädigte besuchten im Jahr 2023 dieselbe
Jahrgangsstufe eines Gymnasiums und führten über mehrere Monate eine
Beziehung. Nachdem sich die Geschädigte im November 2023 von ihm
getrennt hatte, schlug er ihr aus Wut mehrfach ins Gesicht, was unter
anderem zu einem Nasenbeinbruch führte. Am 25. Januar 2024 tötete er die
Geschädigte in einem Stillarbeitsraum des Gymnasiums mit mindestens 25
Messerstichen.
Das Landgericht hatte das Handeln des Angeklagten
als heimtückisch gewertet und niedrige Beweggründe sowie eine besondere
Schwere der Schuld gesehen. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
verwarf jetzt die Revision des Angeklagten, da die Überprüfung des
Urteils keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergab. Das Urteil ist
damit rechtskräftig (Beschluss vom 13. Mai 2025 - 1 StR 538/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur