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Sind Sie bereit für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab 25.05.2018?

Archivmeldung vom 12.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Ab 25.05.2018 ändert sich das Datenschutzrecht grundlegend für Unternehmen in der EU. Fast alle sind davon betroffen, doch die wenigsten handeln bereits. In den Medien werden momentan alle Register von Angst oder Panik bis zum „es wird alles gar nicht so schlimm“ verbreitet. Es nützt jedoch nichts, den Kopf in den Sand zu stecken, denn es gibt Fakten, die im Raum stehen und zum Handeln zwingen.

Laut einer Überprüfung von 3.000 Webseiten aus allen Branchen durch die IT Logic GmbH waren im Dezember 2017 nach vorsichtiger Schätzungen ca. 95% aller Webseiten abmahngefährdet! Heise online hat im April 2018 aktuelle Zahlen aus einer Forsa-Umfrage veröffentlicht. 36 % der Klein- und Mittelunternehmen haben von den neuen Regeln noch nichts gehört. Lediglich 22 % haben sich vorbereitet oder wollen Änderungen umsetzen. Einige Unternehmer sind der Meinung, dass eine Abmahnung oder ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro aufwärts gar kein so großes Problem darstellt und lassen es einfach darauf ankommen. In der Vergangenheit kamen sie damit auch noch gut durch.
Mit Sicherheit werden bereits im Hintergrund automatisch die Webseiten gescannt. Wir hatten schon mehrmals in Deutschland solche Abmahnwellen und es dauerte Jahre, bevor der Staat dagegen einschritt. Niemand weiß momentan, wie groß die erste Abmahnwelle sein wird und wie die Gerichte die DSGVO auslegen werden.
Entsprechend einigen Internetquellen sollen ca. 60.000 neue Datenschutzprüfer extra neu ausgebildet worden sein, um die DSGVO Umsetzung zu prüfen und ggf. abzumahnen. Lassen Sie es nicht so weit kommen und handeln Sie lieber vorher!

Durch die neue EU-Verordnung wird ab 25.05.2018 die Beweislast umgekehrt. Es reicht eine Vermutung, dass Sie die neuen Regelungen nicht umsetzen. Und Sie müssen nachweisen, dass Sie es doch tun. Damit kommen Sie in eine schwierige Position.

In Deutschland dürfen zusätzlich neben den staatlichen Behörden auch „Datenschutz-Vereine“ abmahnen. Mit jeder Abmahnung kassiert der Staat das Bußgeld und der Verein die Bußgeld-Gebühren. Aus diesem Grund sind schon viele neue „Datenschutz-Vereine“ gegründet worden und es werden bestimmt noch mehr. Die Aussicht auf schnell verdientes Geld ist sehr groß.

Eine 100%ige Sicherheit oder Garantie kann Ihnen niemand bieten, auch kein Rechtsanwalt oder Jurist. Denn die neue EU-Verordnung wird erst ab 25.05.2018 praktisch angewendet. Niemand weiß, wie die Gerichte die EU-Verordnung auslegen werden. Die größtmögliche Sicherheit bekommen Sie über Ihr eigenes TUN.

Sie sind Unternehmer und zu 100% für Ihre Aktivitäten und Web-Auftritte selbst zuständig (verantwortlich).
Das bisherige Datenschutz-Verständnis kommt noch aus der Zeit, in der personenbezogenen Daten noch auf Papier standen und in Aktenschränken im Büro oder Lager sicher verschlossen und vor unberechtigtem Zutritt aufbewahrt wurden. Nur ein Brand, Erdbeben oder Einbruch waren die größten Sicherheitsrisiken. Heute leben wir bequemer und sind jederzeit mobil. Wir benutzen Handys, Computer und Datenspeicher, die irgendwo im Internet liegen und niemand machte sich bisher Gedanken, welche Daten, wo gespeichert und wie und zu welchen Zweck verarbeitet wurden. Von fast jedem Computer oder Handy hat man Zugriff auf Firmenunterlagen und Datenspeicher. Apps senden ungefragt Daten weiter, Cookies und Trackingpixel verfolgen Sie im Internet und senden Ihre Daten wer weiß wohin.
Es ist also Zeit, darüber nachzudenken, WAS, WIE und WO geschieht. Das Thema künstliche Intelligenz steht im Raum und sollte in diesem Zusammenhang wirklich gründlich in den Vordergrund rücken.

Sorgen auch Sie dafür, dass mehr Bewusstsein und Klarheit für das Thema Datenschutz entstehen.

„Die wichtigste Erfahrung aus dem intensiven Studium der letzten Monate ist die, dass niemand die EU-Verordnung richtig umsetzen kann, wenn sie nicht verstanden wurde.“ sagt Cornelia Starke, die im Online-Webinar und Online-Aufbau-Kurs aufzeigt, wo die größten Abmahngefahren für die erste zu erwartende Abmahnwelle Ende Mai liegen und was Sie für Ihr Unternehmen und Ihre Onlinepräsenz entsprechend der neuen DSGVO und auch dem BDSG ändern bzw. bereit stellen müssen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf https://starkes-marketing.com

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