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Ratten mindern Miete

Archivmeldung vom 14.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"
Grafik: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"

Zeitweise muss es in einer Mietwohnung wirklich wie in einem Gruselfilm ausgesehen haben. Die Ratten gingen aus und ein, nichts war vor ihnen sicher und überall fanden sich ihre Hinterlassenschaften. Da half nur noch eine massive Schädlingsbekämpfung durch Experten. Sie legten Köder in der Wohnung aus, brachten Spurenstaub auf dem Boden an und sperrten drei Räume (Küche, Wohn- und Arbeitszimmer) vorübergehend komplett. Ein normales Wohnen war unter solchen Umständen nicht mehr möglich. Die Mieterin minderte ihre monatlichen Zahlungen für diesen Zeitraum um 80 Prozent, was nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS später auch gerichtlich bestätigt wurde.

Der Eigentümer hatte zuvor behauptet, die Mieterin sei selbst mitverantwortlich für die Rattenplage, weil sie die Terrassentüre ständig habe offen stehen lassen. Das sah die Justiz nicht so. Es müsse dem Nutzer einer Wohnung schon gestattet sein, die Türe zur Terrasse zu öffnen, das falle eindeutig unter den vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.

(Amtsgericht Dülmen, Aktenzeichen 3 C 128/12)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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