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"Toter" Briefkasten

Archivmeldung vom 04.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"

Wer ein wichtiges Schreiben persönlich zustellen will - zum Beispiel, um die Portokosten zu sparen -, der sollte sich gründlich vergewissern, dass er die korrekte Adresse bzw. den richtigen Briefkasten wählt. Ein Vermieter hatte das nicht getan, als er seiner ehemaligen Mieterin die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen wollte. Tatsächlich war die Frau längst umgezogen, hatte sich auch bei der Meldebehörde bereits umgemeldet. Das Schreiben landete also in einem "toten" Briefkasten.

Durch diese falsche Zustellung war die gesetzliche Frist überschritten, innerhalb derer der Vermieter seine Ansprüche hätte geltend machen können. Auch in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht konnte ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht geholfen werden. Der Richter hielt ihm vor, er habe es selbst zu verantworten, dass die Abrechnung nicht fristgemäß ankam. Im Prozess sei nicht einmal verbindlich nachgewiesen worden, ob er beim Einwerfen des Briefes wenigstens sicherheitshalber auf das Namensschild geblickt habe. Das wäre aber bei einer persönlichen Zustellung unbedingt nötig gewesen.

(Amtsgericht Bergheim, Aktenzeichen 21 C 162/11)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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