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Grillparty am besten vorher ankündigen

Archivmeldung vom 07.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: DieBibliothekarin / pixelio.de
Bild: DieBibliothekarin / pixelio.de

Mal geht es um zu laute Partymusik, mal um Grundstücksgrenzen, oder um Katzenkot: Ärger mit den Nachbarn gehört vielerorts zum Alltag. Das Magazin Reader's Digest gibt in seiner Juni-Ausgabe viele Tipps, wie sich Nachbarschaftsstreitigkeiten vermeiden lassen, auf welche Gesetze und Regelungen man sich berufen kann und was zumutbar ist. Aus Sicht von Alexander Wiech vom Bundesverband Haus & Grund Deutschland sollte die Grundregel im nachbarschaftlichen Verhältnis aber stets lauten: "Das erste Gebot lautet Rücksichtnahme. Das zweite Gebot lautet: Üben Sie Toleranz."

So gilt es als hinnehmbar, den Kot von Nachbars Katze aus dem eigenen Garten zu entfernen, wenn sich die Menge in Maßen hält. Die Hinterlassenschaften von drei Katzen zu beseitigen, seien dem Nachbarn hingegen nicht zuzumuten, so das Amtsgericht Neu-Ulm. Anderes Beispiel: Selbst wenn der Hausbesitzer ein Heer von Gartenzwergen bei sich aufstellt, ist der Nachbar machtlos. Das Einschreiten ist erst dann zulässig, wenn die Zwerge dem Nachbarn den Stinkefinger oder den nackten Hintern entgegen strecken. Und, auch das muss man wissen: Wer sich daran stört, dass der Nachbar stets seine Wäsche auf dem Balkon trocknet, ist machtlos - die Gerichte sehen darin "keine ästhetische Beeinträchtigung" der Hausfassade.

Ein immer wieder kehrender Streit dreht sich um die Frage, inwieweit man akzeptieren muss, dass die Bäume des Nachbarn über die Grundstücksgrenze wachsen. Bei diesem Thema ist es ratsam, sich über die Nachbarschaftsgesetze zu informieren, die je nach Bundesland ganz unterschiedlich geregelt sind. Während es in Österreich solche Regelungen nicht gibt, sollte man in Deutschland zumindest beim Pflanzen von neuen Bäumen und Sträuchern die geltenden Abstandsregeln zum Nachbargrundstück beachten. Schwere, überhängende oder gar bereits abgestorbene Äste, die nebenan die Gartenmauer beschädigen oder dort gar Menschenleben gefährden könnten, müssen auf jeden Fall entfernt werden. Wer dafür die Motorsäge braucht oder gleich noch den Rasen mähen will, sollte dies wochentags zwischen 7 und 20 Uhr tun, an Sonn- und Feiertagen müssen solche Geräte hingegen pausieren.

Und wie steht es mit der nächsten Grillparty und dem damit verbundenen Rauch? Das Landgericht München wies die Klage zweier Hauseigentümer ab, die ihrem Nachbarn das Grillen untersagen wollten, nachdem er von Mai bis August bereits 16 Mal gegrillt hatte. Heikel könnte es werden, wenn die Party bis weit in die Nacht durch Lärm und laute Musik ausartet, immerhin gilt in Deutschland die gesetzlich geschützte Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. "Um zu vermeiden, dass sich die Nachbarn beschweren, warnen Sie sie am besten ein bis zwei Tage vor, wenn Sie eine Grillparty planen", rät Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund in der neuen Ausgabe des Magazins Reader's Digest. Rücksicht sollte man übrigens auch beim Thema Rauchen üben - also die Zigarette nicht unbedingt neben dem Schlafzimmerfenster der Nachbarwohnung qualmen.

Quelle: Reader's Digest Deutschland (ots)

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