Arzt scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Totschlagsurteil
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie gegen seine Verurteilung wegen Totschlags im Zusammenhang mit Sterbehilfe abgewiesen.
Die Beschwerdebegründung habe die Möglichkeit einer Verletzung von
Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht schlüssig
aufgezeigt, teilte das Verfassungsgericht am Mittwoch mit. Insbesondere
habe der Arzt nicht schlüssig dargelegt, dass die angegriffenen
Entscheidungen auf einer Verkennung der verfassungsgerichtlichen
Maßstäbe beruhten, die an eine freie Suizidentscheidung anzulegen seien.
Der
Arzt war zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden,
weil er nach den fachgerichtlichen Feststellungen Suizidassistenz
geleistet hatte, obwohl die Suizidentscheidung des Geschädigten durch
eine psychische Erkrankung beeinflusst war. Er hatte später
argumentiert, dass seine Verurteilung gegen das Willkürverbot und das
strafrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoße. Er hatte die
Suizidentscheidung des Geschädigten als freiverantwortlich eingestuft,
basierend auf seiner eigenen Definition von Freiverantwortlichkeit
(Beschluss vom 1. Juli 2025 - 2 BvR 860/25).
Quelle: dts Nachrichtenagentur