Bundesverwaltungsgericht kippt "Compact"-Verbot
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Magazins "Compact" durch das Innenministerium aufgehoben. Zwar sei das Vereinsgesetz auch auf eine GmbH anwendbar, die verbotsrelevanten Äußerungen erreichten aber nicht die notwendige Schwelle, hieß es von den Richtern am Dienstag zur Begründung.
Gleichzeitig sparte das Gericht nicht mit Kritik an dem von Jürgen
Elsässer herausgegebenen Magazin: So verstoße das unkritisch verbreitete
Remigrationskonzept gegen die Menschenwürde, außerdem sei "Compact"
nicht nur ein Medienerzeugnis, sondern verstehe sich selbst als Teil
einer Bewegung.
Es wurde klar: Hätte "Compact" noch etwas
krassere Texte verbreitet, wäre ein Verbot auf Basis des Vereinsgesetzes
nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts womöglich doch
durchgekommen. Die vorgelegten Beispiele reichten hierzu aber offenbar
nicht aus. Manche Äußerungen ließen sich auch als "überspitzte Kritik"
lesen, und auch polemische Machtkritik sei durch die Meinungsfreiheit
schließlich gedeckt, so die Richter.
Die damalige
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb
der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagt.
Begründung: Das Magazin sei ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen
Szene". Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots
im August 2024 bereits teilweise ausgesetzt, seitdem erschien "Compact"
wieder, nun fiel auch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Quelle: dts Nachrichtenagentur