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DJV kritisiert Laptop-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Archivmeldung vom 13.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung von Laptops durch Journalisten in Hauptverhandlungen kritisiert.

"Wenn Journalisten den Gerichtssaal nur noch mit dem Notizblock betreten dürfen, wird die aktuelle Berichterstattung über Gebühr erschwert", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag den Antrag eines Journalisten auf einstweilige Anordnung gegen das Verbot des Landgerichts Oldenburg abgelehnt, im so genannten Holzklotzprozess sein Laptop im Gerichtssaal benutzen zu dürfen (Az. 1 BvQ 47/08). Die Karlsruher Richter sahen darin keine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit. Vielmehr sei zu befürchten, dass sich die Verwendung eingebauter Mikrofone und Kameras nicht verhindern lasse, meinte das Gericht.

"Journalisten kennen das Risiko, wenn sie verbotenerweise Film- oder Tonaufnahmen machen", sagte der DJV-Vorsitzende. Es gehe jedoch darum, dass mit Laptops als modernen Werkzeugen der Textberichterstattung die Aktualität der Medien in allen Bereichen gesteigert worden sei. "Da können Gerichtssäle im Alltag der journalistischen Arbeit keine Ausnahme bilden."

Quelle: DJV

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