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Start für EU-Mahnverfahren und EU-Verfahren für geringfügige Forderungen

Archivmeldung vom 13.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Europäische Mahnverfahren kann ab gestern, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 europaweit genutzt werden.

Formulare für diese Verfahren sind ab heute bzw. ab 1. Januar 2009 über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar: http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm.

"Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das ändert sich nun. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen worden, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren stehen als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Quelle: undesministeriums der Justiz

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