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Justiz weist Facebook erneut in die Schranken: Landgericht Berlin verhängt erstmals Ordnungsgeld - ersatzweise Ordnungshaft - gegen das Internetunternehmen

Archivmeldung vom 09.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Facebook. Bild: Flickr/McGowan
Facebook. Bild: Flickr/McGowan

Facebook hatte Sperre eines Users trotz einstweiliger Verfügung nicht aufgehoben und gerichtliches Verbot ignoriert. Facebook gerät juristisch weiter unter Druck. Auf Antrag von Rechtsanwälte Steinhöfel verhängte das Landgericht Berlin mit am 07.11.2018 zugestelltem Beschluss vom 02.11.2018 (6 O 209/18) erstmals überhaupt in Deutschland ein Ordnungsgeld wegen unzulässiger Nutzersperre von 10.000 Euro gegen das Unternehmen - ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 1.000 EUR einen Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an seinen Geschäftsführern.

Der Grund: "Zuwiderhandlung gegen die in der einstweiligen Verfügung...enthaltenen Unterlassungsverpflichtung...".

Der Fall: Am 9. Juli sperrte Facebook den Nutzer Gabor B., weil er eine Nutzerin in Schutz genommen hatte, die von Kevin M. als "Nazischlampe" beschimpft worden war. Gabor B. schrieb, diese Beleidigung sei nicht gerechtfertigt. Facebook ließ daraufhin jedoch die Beleidigung stehen und sperrte stattdessen Gabor B. für 30 Tage. Das Landgericht Berlin (6 O 209/18 v. 19.07.2018) verbot die Löschung des Posts sowie die Sperrung des Nutzers unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die einstweilige Verfügung wurde Facebook am 01.08.2018 rechtswirksam an die richtige Adresse zugestellt. Das Kammergericht (20 W 53/18 v. 16.10.2018) hatte das hiergegen gerichtete Rechtsmittel von Facebook als "unzulässig" verworfen. Facebook hob die Sperre dennoch erst am 08.08.2018 auf, nachdem die ursprünglich verhängten 30 Tage abgelaufen waren.

Das Landgericht führt in dem Beschluss aus, es habe bei dem Ordnungsmittel "sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Antragsgegnerin durch ein empfindliches Übel zur künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird."

"Dieser wichtige Beschluss stärkt die Rechte der Nutzer deutlich. Er war auch dringend erforderlich, da Facebook nicht nur rechtswidrig löscht und sperrt, sondern jetzt auch noch gerichtliche Verbote ignoriert", sagt Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. "Auch Facebook wird lernen müssen, dass gerichtliche Verbote einschränkungslos zu beachten sind. Da wir weitere vergleichbare Verfahren betreiben, dürfte dies nicht das letzte Ordnungsmittel sein, das gegen das Unternehmen verhängt wird."

Rechtsanwälte Steinhöfel hatten für ihren Mandaten Gabor B. - als ersten Nutzer überhaupt - bereits Anfang des Jahres eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt, weil dessen Inhalte gelöscht und er daraufhin 30 Tage gesperrt wurde. Gegen zwei weitere nachfolgende Löschungen und Sperrungen Gabor Bs. wurden ebenfalls einstweilige Verfügungen erwirkt.

Quelle: Rechtsanwälte Steinhöfel (ots)

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