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Checkliste gegen Insolvenzraffkes

Archivmeldung vom 23.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GoMoPa
Bild: GoMoPa

Viele unseriös arbeitende Schuldenregulierer, die sich Institut Hilfreich, Paurrus GmbH oder Insolvenzhilfeverein nennen, werben mit Slogans wie „Schulden?“, „Kredit abgelehnt?“, „Finanzsanierung ohne Wartezeiten“, „Restschuldbefreiung durch Insolvenzgesetz“, „Sie zahlen nur noch eine Rate an eine Stelle“.

Aber Vorsicht: Die meisten Firmen oder Vereine verfügen über keinerlei Genehmigung, um Insolvenzberatung durchführen zu können. Statt der versprochenen Leistungen nehmen die Schulden nicht ab, sondern zu. Das versprochene Insolvenzverfahren findet nicht statt oder klappt nicht.

Immer mehr gewerbliche Anbieter drängen auf den Markt, die Schuldner- und Insolvenzberatung gegen hohe Gebühren anbieten. Hier ist es oftmals nur sehr schwer zu erkennen, ob man die versprochene und teuer bezahlte Leistung überhaupt und in welcher Qualität erhält.

Neben klar betrügerischen Anbietern, die nur darauf abzielen, Gebühren zu kassieren und keinerlei Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatung erbringen, gibt es vielfältige Angebotsvarianten: Dabei werden dann notwendige Leistungen und Hilfestellungen entweder nur teilweise erbracht oder Schuldner bloß mit Informationen und Musterbriefen versorgt, um dann auf sich allein gestellt das Entschuldungsverfahren zu durchlaufen.

Vielfach kooperieren gewerbliche Schuldenregulierer, denen in der Regel die Rechtsberatungsbefugnis fehlt, auch mit Anwälten, die dann zusätzlich bezahlt werden müssen. Häufig findet eine direkte und auf den Einzelfall zugeschnittene, in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht fundierte Beratung – Voraussetzung für eine dauerhafte Entschuldung – nicht statt.

Gemeinsam mit der Schuldnerberatung Berlin und der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. veröffentlicht GoMoPa eine Checkliste mit elf Kriterien gegen falsche Insolvenzberatung. So erkennen Sie die Insolvenzraffkes:

1. Angeboten mit auffälliger Werbung die kalte Schulter zeigen


Wo Angebote schnelle Soforthilfe versprechen, ist Vorsicht geboten. Wenn dahinter nämlich keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung steht, dauert der Weg aus der Überschuldung am Ende länger als mit den Wartezeiten auf einen Beratungstermin bei einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung – und er kommt darüber hinaus auch noch teuer zu stehen. Misstrauen ist auch angebracht, wenn versprochen wird, dass nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer gezahlt werden muss, der sich dann um alles kümmert: Häufig werden mit dieser Rate nur die immens hohen Kosten des Schuldenregulierers bezahlt und die bisherigen Gläubiger gehen leer aus.

2. Bloß kein Duo von Berater und Anwalt


Bei Angeboten, wo Berater lediglich die Daten des Schuldners aufnehmen und Unterlagen dann an einen Anwalt weiterreichen, entstehen in der Regel doppelte Kosten. Weil der Berater keine Rechtsberatungsbefugnis hat und ihm die nach dem Verbraucherinsolvenzrecht notwendige Anerkennung fehlt, kann er auch keine rechtlichen Auskünfte geben. Mit dem Anwalt haben Schuldner keinen persönlichen Kontakt, so dass Unklarheiten nicht besprochen oder Fragen nicht beantwortet werden können. Viele skrupellose Anbieter, die nicht über die Anerkennung als „geeignete Stellen“ nach der Insolvenzordnung verfügen, machen sich dennoch die Wartezeiten, die bei den gemeinnützigen Beratungsstellen bis zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens vergehen können, zu Nutzen und versprechen Soforthilfe ohne Wartezeit, natürlich gegen Entgelt.

Diese vermeintlichen „Dienstleister“ werben oft, insbesondere nachdem Sie Ihre Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, mit Hauswurfsendungen bzw. Telefonanrufen für ihr Angebot. Sie versprechen, mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Sie kostenlos „ohne Wartezeit“ das Insolvenzverfahren durchzuführen. Allerdings bleibt nur die erste Terminvereinbarung kostenlos, danach werden satte Gebühren gefordert. Sind Sie an einen derartigen unseriösen Anbieter geraten, so erhalten Sie gegen erhebliches Entgelt in Höhe von 350 bis 900 Euro nichts weiter, als dass Ihre Unterlagen sortiert und Ihre Daten in den Computer eingegeben werden.

Es wird betont, dass keine Rechtsberatung gemacht wird, da dies nicht erlaubt ist. Nach Zahlung der Gebühren werden Ihre angeblich „aufbereiteten“ Unterlagen an einen Rechtsanwalt weitergegeben. Mit diesem müssen Sie oft eine weitere Gebührenvereinbarung unterschreiben. Auch in der Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt unterschreiben Sie, dass mit dem Auftrag keine Überprüfung der Forderungen, Einleitung von Vollstreckungsschutzmaßnahmen oder Abwehr von unberechtigten Forderungen verbunden ist. Genau dies wäre aber wichtig für Sie. Den Rechtsanwalt werden Sie im Übrigen kaum je zu Gesicht bekommen. Sie können mit ihm daher auch keine offenen Fragen oder Unsicherheiten klären. Oft sitzt er sogar in einer anderen Stadt. Sie können sich nur an die Betreiber wenden, die Sie aber über Ihre individuelle Fallgestaltung aufgrund mangelnder Rechtskenntnisse bzw. gesetzlichem Verbot nicht beraten können. Da eine genaue und individuelle Prüfung Ihrer Schuldensituation in diesen Fällen nicht stattfindet, gehen die Vergleichsverhandlungen meist von falschen Voraussetzungen aus und sind unvollständig.

Für die unbedingt erforderliche Unterstützung beim gerichtlichen Antrag für das Insolvenzverfahren, müssen Sie erneut erhebliche Gebühren in Höhe von 500 bis 1500 Euro an den Rechtsanwalt bezahlen. Diese Leistung wird nicht von der Beratungshilfe abgedeckt. In jedem Berliner Bezirk und jeder Stadt Deutschlands steht Ihnen dagegen mindestens eine gemeinnützige und vom Bundesland anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle zur Verfügung, die Sie kostenlos berät. Viele Gerichte weisen diese unvollständigen Anträge zurück bzw. versagen sogar wegen falscher Angaben im Antrag die Restschuldbefreiung. Am Ende haben Sie viel Geld gezahlt, ohne ihr Schuldenproblem gelöst zu haben.

3. Vorsicht bei Hausbesuchen!

Seriöse Anbieter vereinbaren Termine in ihren Geschäftsräumen und nicht beim Schuldner zu Hause. Eine umfassende Beratung und Vertretung im eigenen Haus gibt es nur im Fernsehen!

4. Kosten-Check

Bei der ersten Kontaktaufnahme sollte bereits nach möglichen Kosten gefragt werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der vermeintliche Berater erst im Gespräch vom Schuldner selbst erfahren will, welchen Geldbetrag er monatlich entbehren kann. In einer seriösen Beratung verläuft dies genau umgekehrt: Hier informiert der Berater über die Höhe des Pfändungsbetrags, der monatlich an die Gläubiger abzugeben ist und wieviel der Betroffene für sich selbst behalten kann. Eine seriöse Kostenstruktur richtet sich nach objektiven Gegebenheiten, zum Beispiel der Zahl der Gläubiger, und nicht nach der subjektiven Einschätzung des Schuldners.

5. Vertragsunterschrift nur nach sorgfältiger Prüfung

Seriöse Anbieter drängen nicht zur Unterschrift, sondern informieren über die Bedingungen und lassen dem Schuldner Zeit, sich den Vertragsabschluss zu überlegen. Bei Zweifeln und Unsicherheiten sollte der Vertrag vor der Unterschrift von einer Verbraucherzentrale überprüft werden.

6. Keine weiteren Verträge

Egal, was der Berater erzählt: Neben dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag sollten keine weiteren Verträge unterschrieben werden. Damit wird die Schuldenregulierung nämlich keinesfalls erleichtert, sondern es werden bloß weitere Verpflichtungen eingegangen, die der Schuldner nicht erfüllen kann. Unter Umständen kann damit sogar die eigene Entschuldung gefährdet sein, im Extremfall macht man sich sogar strafbar.

7. Hände weg von „Schuldenverwaltungs-“ oder „Vermögensverwaltungsverträgen“

Viele unseriöse Anbieter locken überschuldete Kunden mit dem Versprechen, einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung umfasst solch ein Vertrag jedoch meist lediglich Leistungen zur Schuldenverwaltung. Hände weg, denn solche „Kreditverträge“ sind keinesfalls geeignet, die Chancen auf einen Kredit zu erhöhen. Vollmundig wird Hilfe auch für Arbeitslose, Hausfrauen, Rentner, bei negativer Schufa und Eidesstattlicher Versicherung, angeboten. Mit Überschriften wie „Kredit abgelehnt“ „auch bei negativer Schufa“, „bis 100.000,– €“ wird suggeriert, dass Kredite zum Beispiel für Umschuldungen angeboten werden. Die Anträge ähneln Kreditanträgen von Banken zum Verwechseln. Tatsächlich wird aber nur eine sogenannte „Finanzsanierung“ angeboten: Die Vermittler mit den wohlklingenden Slogans geben vor, erfolgreich an einen Finanzsanierungsträger vermitteln zu können. Sie erwecken den Eindruck, dass es sich dabei um eine Finanzierung, also um die Erlangung eines Umschuldungskredites, handele.

Reagieren Sie darauf, so erhalten Sie bald eine scheinbar positive Antwort. Der Finanzsanierung stehe – nach angeblicher sorgfältiger „Prüfung“ – nunmehr nichts im Wege. Sie sollen lediglich noch eine Vermittlungsgebühr von 50 bis 100 Euro überweisen, dann wird Ihr Antrag an den Finanzsanierer weitergeleitet. Andere Anbieter sagen die Zusendung der Vertragsunterlagen per Nachnahme zu. Achtung! Sie werden keinen Umschuldungskredit erhalten! Tatsächlich bieten die Finanzsanierer vielmehr nur an, zu horrenden Preisen Raten an Ihre Gläubiger weiterzuleiten. Dies aber erst, wenn Sie die Gebühren des vorgeblichen „Finanzsanierers“ in Höhe von 400 bis 4.000 Euro getilgt haben. Je nach Höhe der von Ihnen leistbaren Raten zieht sich die Tilgung der Gebühren über mehrere Monate hin. In dieser Zeit erhalten die Gläubiger meistens keinen Cent, das Geld landet in den Taschen des Anbieters. Im Übrigen reicht allein die Ver- teilung des übrig bleibenden Geldes an Ihre Gläubiger nicht aus, um die Gläubiger von weiteren Maßnahmen gegen Sie abzuhalten. Die „Leistung“, die der Finanzsanierer erbringt, ist deshalb im Regelfall für Sie völlig wertlos oder sogar schädlich: Denn die Gläubiger werden, nachdem sie einige Zeit abgewartet haben, um so massiver gegen Sie vorgehen! Und schon bald steht der Gerichtsvollzieher wieder vor Ihrer Tür.

8. Vertraglich zugesicherte Leistungen prüfen


Die im Vertrag beschriebenen Leistungen sollten sich nicht bloß auf verwaltende Tätigkeiten wie zum Beispiel das Auflisten der Gläubiger und Forderungen, das Entgegennehmen und Weiterleiten von Raten sowie EDV-technische Abwicklungen beschränken. Wesentlicher Bestandteil der Leistungen sollte vielmehr die Rechtsberatung und -vertretung sein – einschließlich der Verhandlungen mit den Gläubigern.

Die gesamte Leistung der Beratung und Vertretung gegenüber den Gläubigern sollte in einer Hand liegen. Selbstverständlich, dass der Berater zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist und selbst die persönlichen Beratungsgespräche durchführt. Bei einer Verbraucherinsolvenzberatung sollte eine – unterschiedlich intensive – Begleitung während sämtlicher Verfahrensschritte möglich sein. Schwerpunkte sollten bei der aktiven Unterstützung beim außergerichtlichen Einigungsversuch sowie bei Hilfestellungen zum Ausfüllen des Insolvenzantrages gesetzt werden. Bei einer reinen Schuldnerberatung sollte sich die Beratung jeweils am individuellen Bedarf des Schuldners orientieren.

9. Nachweis der Anerkennung


Berater, die eine Verbraucherinsolvenzberatung anbieten, müssen eine Bescheinigung ausstellen können, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern vergeblich versucht wurde. Ohne diese Bescheinigung kann die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht beantragt werden. Diese Bescheinigung darf nur durch eine von der Landesregierung anerkannte Stelle (in Nordrhein-Westfalen wird die Anerkennung durch die Bezirksregierung Düsseldorf zentral erteilt) oder von einem zugelassenen Rechtsanwalt ausgestellt werden.

Achtung: Die Anerkennung sollte in dem Bundesland ausgestellt sein, in dem der Schuldner beraten wird. Viele unseriöse Schuldenberater schieben eine Anerkennung vor, die sie in einem anderen Bundesland mit anderen Voraussetzungen erhalten haben und werben damit bundesweit um Kunden.

10. Vorabinformation über den Anbieter

Möglichkeiten bietet das Internet, aber auch eine Nachfrage bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder öffentlich finanzierten Schuldnerberatung. Auf der Webseite des Anbieters kann man unter anderem überprüfen, ob die Firmenstruktur erkennbar ist und die Verantwortlichen klar benannt werden (Vor- und Zuname der Geschäftsführer/Vorstände, vollständige Postanschrift, auch die Handelsregister-Nummer). Gesucht werden sollte nach Hinweisen, ob und für welche Person eine Anerkennung nach der Verbraucherinsolvenzordnung vorliegt.
Wichtig ist außerdem, ob das Leistungsangebot klar beschrieben und die jeweiligen Kosten deutlich gemacht werden. Das Leistungsangebot sollte die in Frage kommenden Maßnahmen im Einzelnen benennen und rechtliche sowie wirtschaftliche Beratungsleistungen mit umfassen. Wird Verbraucherinsolvenzberatung angeboten, sollte die Hilfestellung für das Ausfüllen des Insolvenzantrages im Leistungsangebot mit enthalten sein.

11. Anwerbung: „Werden Sie Insolvenzbetreuer und helfen Sie Anderen!“

Mit dieser perfiden Werbemasche versuchen unseriöse Firmen, auch noch mit der Not Arbeitsloser ihre Geschäfte zu machen, und bieten Ihnen eine Mitarbeit beim unseriösen Schuldenregulierungsgeschäft an. Nur staatlich anerkannte Stellen oder Rechtsanwälte können Schuldner- und Insolvenzberatung anbieten und leisten qualifizierte und kompetente Arbeit. Die vermeintlichen „Insolvenz- betreuer“ sollen letztlich ausschließlich Schuldner den Regulierern zuführen. Oft sind sie auch selbst die Betrogenen, da sie hohe Ausbildungskosten zahlen müssen, ohne verwertbare Kenntnisse vermittelt zu bekommen.

Wie geht man auf Nummer sicher?

Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Angeboten, um Schuldner zu unterstützen, einen Weg aus der finanziellen Sackgasse zu finden. Eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung und Vertretung gegenüber den Gläubigern bieten die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände oder Kommunen an. Ihr Beratungsangebot ist in der Regel kostenlos, zum Teil werden lediglich geringfügige einmalige Verwaltungsgebühren (für Kopien) erhoben, die aber keinesfalls höher als 50 Euro sein sollten. Wo möglich, sollten sich Betroffene von diesen anerkannten Stellen beraten lassen.

Zumeist werden hier leider oft lange Wartelisten geführt und Schuldner müssen oft mehrere Wochen oder sogar Monate auf einen Beratungstermin warten. Wer nach einer schnelleren Lösung sucht, sollte sich an spezialisierte Anwälte wenden, die über das Internet oder durch einen Anruf bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer zu finden sind.

Achtung: Vor einer Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Anwalt lohnt es sich, beim örtlichen Amtsgericht nachzufragen, ob für die Beratung ein Beratungshilfeschein erteilt wird. Zwar ist das nicht überall der Fall – aber wer in den Genuss kommt, erhält zumindest einen Teil der anwaltlichen Leistung gegen eine Zuzahlung von lediglich 10 Euro.

Der beste Schutz gegen unliebsame Erfahrungen mit gewerblichen Schuldenregulierern ist es, auf die öffentlich finanzierte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung oder direkt auf spezialisierte Anwälte zurückzugreifen. 

Quelle: GoMoPa (www.gomopa.net)

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