BND muss keine Auskunft zu Corona-Ursprung geben
Der Bundesnachrichtendienst muss gegenüber Medien vorerst keine Auskunft über seine Erkenntnisse zum Ursprung der Covid-19-Pandemie geben. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde.
Der entsprechende Antrag eines Presseverlags wurde damit abgelehnt. Der
Verlag hatte im Wege der einstweiligen Anordnung Informationen vom BND
gefordert, die sich auf den Ursprung des Virus in einem chinesischen
Labor beziehen sollen.
Der Verlag wollte unter anderem wissen,
wann der BND das Kanzleramt über seine Erkenntnisse informiert habe und
ob es Einwände gegen eine Unterrichtung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums gegeben habe. Zudem interessierte ihn, ob die
Erkenntnisse als Verschlusssache eingestuft worden seien und ob ein
Virologe, der die Bundesregierung berät, einer Sicherheitsprüfung
unterzogen wurde.
Das Gericht entschied, dass dem
presserechtlichen Auskunftsanspruch überwiegende öffentliche Interessen
entgegenstünden. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte
seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der
Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. Eine
Auskunftserteilung könne erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen
Beziehungen zur Volksrepublik China haben. Auch das allgemeine
Persönlichkeitsrecht des genannten Virologen stehe dem Auskunftsbegehren
entgegen (BVerwG 10 VR 3.25 - Beschluss vom 14. April 2025).
Quelle: dts Nachrichtenagentur