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Versicherungsfall Babybauch

Archivmeldung vom 08.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Alexandra Bucurescu / pixelio.de
Bild: Alexandra Bucurescu / pixelio.de

Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch für Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen, berichtet das Apothekenmagazin "Baby und Familie" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München.

Die Schwangerschaft war beim Versicherungs-Abschluss bekannt. Das Argument der Versicherung: Laut Vertrag müsse nur bei unerwarteten schweren Erkrankungen gezahlt werden. Dem widersprach das Gericht: Schwangerschaft sei keine Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon.

Quelle: Wort und Bild - Baby und Familie (ots)

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