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Kein Schadenersatz nach Stromausfall im Münsterland

Archivmeldung vom 11.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Energieversorger im Münsterland sind für die Stromausfälle durch umgeknickte Hochspannungsmasten im November 2005 offenbar nicht regresspflichtig. Das Amtsgericht Ahaus hat am Freitag die bundesweit erste Verbraucherklage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen.

"Das Gericht ist offenbar der Auffassung, dass es sich um einen Fall von höherer Gewalt gehandelt hat", sagte Dr. Thomas Höch aus der Dortmunder Kanzlei Apel-Höch nach der Urteilsverkündung. Der Spezialanwalt für Energierecht hatte im Prozess den regionalen Energieversorger SVS-Versorgungsbetriebe (Stadtlohn, Vreden, Südlohn) vertreten. Seine Prognose: "Die Entscheidung könnte ein Signal für noch ausstehende Klagen sein." Die genauen Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht worden.

Eine Hausbesitzerin aus Vreden hatte den Energieversorger nach einem viertägigen Stromausfall im November 2005 auf Zahlung von 2.600 Euro verklagt. Als Begründung wurden angebliche Wartungsmängel an den betroffenen Strommasten angeführt. Dr. Thomas Höch hatte im Prozess unter anderem auf das bereits im Juni 2006 veröffentlichte Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwiesen. Daraus hatten sich keine Ansatzpunkte für eine unzureichende Wartung ergeben. Dr. Thomas Höch: "Es gab weder Hinweise auf Korrosion noch auf Materialversprödung."

Ungewöhnlich starker Schneefall und Wind hatten im November 2005 im Münsterland über 80 Hochspannungsmasten umstürzen lassen. Von den Stromausfällen waren rund 250.000 Menschen betroffen.

Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwälte Apel - Höch

Anmerkung der Redaktion:

Das Aktenzeichen des Urteils lautet AZ: 16 C 83/06.

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