Kein Schadenersatz nach Stromausfall im Münsterland
Archivmeldung vom 11.11.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Energieversorger im Münsterland sind für die Stromausfälle durch umgeknickte Hochspannungsmasten im November 2005 offenbar nicht regresspflichtig. Das Amtsgericht Ahaus hat am Freitag die bundesweit erste Verbraucherklage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen.
"Das Gericht ist
offenbar der Auffassung, dass es sich um einen Fall von höherer
Gewalt gehandelt hat", sagte Dr. Thomas Höch aus der Dortmunder
Kanzlei Apel-Höch nach der Urteilsverkündung. Der Spezialanwalt für
Energierecht hatte im Prozess den regionalen Energieversorger
SVS-Versorgungsbetriebe (Stadtlohn, Vreden, Südlohn) vertreten. Seine
Prognose: "Die Entscheidung könnte ein Signal für noch ausstehende
Klagen sein." Die genauen Urteilsgründe sind noch nicht
veröffentlicht worden.
Eine Hausbesitzerin aus Vreden hatte den Energieversorger nach
einem viertägigen Stromausfall im November 2005 auf Zahlung von 2.600
Euro verklagt. Als Begründung wurden angebliche Wartungsmängel an den
betroffenen Strommasten angeführt. Dr. Thomas Höch hatte im Prozess
unter anderem auf das bereits im Juni 2006 veröffentlichte Gutachten
der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwiesen.
Daraus hatten sich keine Ansatzpunkte für eine unzureichende Wartung
ergeben. Dr. Thomas Höch: "Es gab weder Hinweise auf Korrosion noch
auf Materialversprödung."
Ungewöhnlich starker Schneefall und Wind hatten im November 2005 im Münsterland über 80 Hochspannungsmasten umstürzen lassen. Von den Stromausfällen waren rund 250.000 Menschen betroffen.
Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwälte Apel - Höch
Anmerkung der Redaktion:
Das Aktenzeichen des Urteils lautet AZ: 16 C 83/06.