Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Kein Monopol auf Bezeichnung "Post"

Kein Monopol auf Bezeichnung "Post"

Archivmeldung vom 03.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der Rechtsfrage um die Verwendung der Bezeichnung "Post" hat TNT Post einen weiteren Erfolg errungen. Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz eine Klage der Deutschen Post AG gegen die Verwendung der Bezeichnung "EP Europost" (AZ BGH: I ZR 79/06) abgewiesen.

Mit diesem Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof erneut, dass die Bezeichnung "Post" ein beschreibender Begriff ist und die Benutzung in beschreibender Form - auch als Teil eines Unternehmensnamens - durchaus zulässig ist.

"Der Versuch der Deutschen Post AG, uns trotz der Marktöffnung das Führen des Begriffs "Post" im Namen zu untersagen, ist damit zum wiederholten Mal gescheitert", begrüßt Mario Frusch, CEO von TNT Post Deutschland, die Entscheidung. "Für den Wettbewerb im deutschen Postmarkt ist dies ein positives Signal. Wie schon beim Urteil zum Post-Mindestlohn vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 18. Dezember 2008 wurde hier erneut bestätigt, dass die Versuche, den Wettbewerb im Postmarkt zu bremsen oder ganz zu verhindern, auf Dauer vor Gericht keinen Bestand haben."

Die Deutsche Post AG hatte im Jahr 2000 die Bezeichnung "Post" als Wortmarke angemeldet und nach der Eintragung 2003 unter anderem den TNT-Konzern wegen angeblicher Verletzung der Marke verklagt. Verschiedene Gerichte haben die Klagen des de-facto Monopolisten bereits abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat nun in diesem Fall letztinstanzlich für Klarheit gesorgt. TNT Post ist zuversichtlich, dass weitere Gerichte der Argumentation des Bundesgerichtshofs folgen und noch anhängige Klagen ebenfalls abweisen werden.

Quelle: TNT Post Deutschland

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte tapfer in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige