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Parken auf eigene Gefahr

Archivmeldung vom 19.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: obs/HUK-Coburg
Bild: obs/HUK-Coburg

Wer sein Auto im Herbst unter einer Eiche abstellt, muss, wie die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung mitteilt, wissen, was er tut. Für Dellen oder Beulen, die herabfallende Früchte hinterlassen, ist der Kfz-Halter darum selber zuständig.

Diese Ansicht vertreten zumindest die Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und das Amtsgericht Potsdam (Az. 20 C 55/09) in ihren Urteilen. Anders als bei herabfallenden morschen Ästen sei der Besitzer nicht verpflichtet, jemanden vor dieser Gefahr zu schützen. Es liege nun einmal in der Natur der Sache, dass ein Baum im Herbst Früchte träg, dementsprechend handele es sich beim Herabfallen von Eicheln und Kastanien lediglich um ein allgemeines Lebensrisiko. Wollte der Besitzer das ausschließen, müsste er seine Bäume total zurückschneiden. Dies hielten die Gerichte wiederum für nicht zumutbar. Zudem sei es unter ökologischen und naturschützerischen Aspekten auch nicht wünschenswert.

Quelle: HUK-COBURG

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