Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Aussteigen auf der Autobahn verboten

Aussteigen auf der Autobahn verboten

Archivmeldung vom 12.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

Wer sich im Autobahn-Stau nicht an die Verkehrsregeln hält, riskiert Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigsten Spielregeln zusammengestellt.

Das A und O im Stau ist die Bildung einer Rettungsgasse. Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten. Weder ein "menschliches Bedürfnis" noch das Wickeln eines Kindes stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. In solchen Fällen heißt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weiterzufahren. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen.

Das Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen ist verboten. Verstöße ziehen ein Verwarnungsgeld von 30 Euro nach sich. Wer sogar parkt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen auf eine Anzeige verzichten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden.

Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Hier drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.

Der Seitenstreifen ist nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen, höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Quelle: ADAC (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte belo in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige