Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Über den Tod hinaus: Erhaltungsaufwendungen sind im Veranlagungsjahr des Versterbens abzusetzen

Über den Tod hinaus: Erhaltungsaufwendungen sind im Veranlagungsjahr des Versterbens abzusetzen

Archivmeldung vom 21.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle

Ein Steuerpflichtiger kann größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden gegenüber dem Fiskus auf mehrere Jahre verteilen. Doch was geschieht, wenn der Betroffene während dieses Zeitraumes stirbt? Damit musste sich laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste finanzgerichtliche Instanz in Deutschland befassen.

Der Fall: Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sind in dem Veranlagungszeitraum abzusetzen, in dem sie geleistet wurden. Bei Erhaltungskosten ist jedoch eine Verteilung auf zwei bis fünf Jahre möglich. Letzteres hatte ein Eigentümer getan, dann verstarb er allerdings vor dem Ende der Frist. Die Rechtsprechung musste nun darüber entscheiden, wie die Erben mit den noch nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen umgehen können.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof beschloss, dass der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten abzusetzen ist. Die Verteilung der Erhaltungsaufwendungen auf die Folgejahre kann von den Erben nicht fortgesetzt werden.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 31/19)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte straf in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige