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Ab August steigen die Prozesskosten

Archivmeldung vom 16.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Am 1. August 2013 tritt das zweite Kostenrechtmodernisierungsgesetz in Kraft. Damit wird der Gang vor Gericht teurer, denn das Gesetz hebt die Honorare für Anwälte, Sachverständige und andere Prozessbeteiligte an. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) prognostiziert, dass sich die Rechtskosten insgesamt um knapp 14 Prozent erhöhen.

Im Einzelfall kann es sogar noch teurer werden: So geht der Verband davon aus, dass die Anwaltskosten im Sozialrecht um 25 Prozent steigen und Honorare für Sachverständige sogar um bis zu 60 Prozent.

Der Verband nutzt die Gelegenheit, um die Werbetrommel für Rechtsschutz zu rühren. Laut GDV verfügen derzeit "nur" rund 40 Prozent der Haushalte in Deutschland über eine entsprechende Absicherung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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