Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Ab 8. April sind alte Kindersitze verboten

Ab 8. April sind alte Kindersitze verboten

Archivmeldung vom 02.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ab dem 8. April dürfen in ganz Europa nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 verwendet werden. Darauf weisen der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) und die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hin.

Ältere Kindersitze mit Zulassung ECE-R 44/01 oder 02 dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr benutzt werden. Die Gültigkeit erkennt man an der mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens „E“ steht: Beginnt die Nummer mit „03“ oder „04“, erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards und darf weiter verwendet werden, ansonsten nicht mehr. Das Prüfsiegel befindet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auch auf den Sitzbezug genäht. Nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liegt die Gesamtsicherungsquote von Kindern im Alter bis zu 12 Jahren im Pkw im Durchschnitt aller Straßenarten bei 97 Prozent, innerorts und auf Landstraßen fällt sie schlechter aus. Diese Zahl verdeckt, dass viele Kinder trotz vorhandener Rückhaltesysteme im Fahrzeug nicht optimal gesichert sind. In der Altersgruppe ab sechs Jahren wurde fast jedes vierte Kind mit Erwachsenengurten und damit nicht altersgerecht geschützt, 4 Prozent waren gänzlich ohne Halteschutz im Auto unterwegs. Nach Einschätzung der Versicherer sind sogar bis zu zwei Drittel aller Kinder im Auto wegen Fehlern beim Sitzeinbau und bei der Sicherung des Kindes nicht richtig geschützt. Unfalluntersuchungen belegen, dass das Risiko schwerer oder gar tödlicher Verletzungen bei Autounfällen für ungesicherte Kinder siebenmal höher liegt als für gesicherte. Seit dem 1. April 1993 gilt in Deutschland eine generelle Sicherungspflicht für Kinder in Kraftfahrzeugen. Verantwortlich für die vorgeschriebene Kindersicherung ist immer der Fahrer des Fahrzeugs. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert mindestens 40 Euro Bußgeld, einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg und eine straf- und zivilrechtliche Haftung.

Quelle: ARCD


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte lacher in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige